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Landeshauptstadt verschickt Grundsteuerbescheide

Landeshauptstadt gehen mindestens 1,2 Mio. Euro verloren

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Schwerin – Die Stadtverwaltung hat die Bescheide für die Grundsteuer 2025 erstellt. Sie werden in dieser Woche an die Grundstückseigentümer in Schwerin versandt. Zahlungsfrist für die Abschläge ist Mitte Februar.

Grundlage für die Steuerbescheide ist ein Beschluss der Stadtvertretung vom Dezember 2024, wonach der kommunale Hebesatz zur Grundsteuer B unverändert bei 595 Prozent bleiben und nicht – wie geplant – leicht angehoben werden soll.

Veränderungen bei der Höhe der Steuer resultieren damit ausschließlich aus den vom Finanzamt festgestellten Daten zur Neubewertung der Grundstücke, die der Landeshauptstadt übermittelt wurden. Fragen zur Grundstücksbewertung sind daher an das Finanzamt und nicht an die Landeshauptstadt zu richten.

Die Grundsteuer wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch Bundesgesetz neu geregelt. Hieraus resultieren Höherbewertungen bei einigen Grundstücksarten, vor allem aber Lastenverschiebungen, die gewerblich genutzte Grundstücke stark begünstigen.

Finanzdezernent Silvio Horn: „Die Lastenverschiebungen führen in Schwerin bei gleichbleibendem Hebesatz zu geringeren Gesamteinnahmen bei der Grundsteuer. Deshalb hatte die Stadtverwaltung im Dezember eine leichte Anhebung des kommunalen Hebesatzes vorgeschlagen, die von der Stadtvertretung abgelehnt wurde. Für den Haushalt brauchen wir bei dieser Steuer in der Summe gleichbleibende Einnahmen. Durch den Beschluss der Stadtvertretung, den Hebesatz nicht wie von uns vorgeschlagen leicht anzuheben, gehen der Landeshauptstadt aber mindestens 1,2 Mio. Euro verloren.“

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