Schwerin/Lübstorf – Am gestrigen Sonntag musste ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger den Weg in die Justizvollzugsanstalt antreten. Der Mann war einer Zugbegleiterin in einer Regionalbahn von Bad Kleinen nach Schwerin aufgefallen, als er bei der Fahrkartenkontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorlegen konnte und sich weigerte, seine Personalien anzugeben. Die Zugbegleiterin informierte daraufhin die Bundespolizei vom Bundespolizeirevier Schwerin.
Die Beamten nahmen den Mann am Haltepunkt Lübstorf in Empfang und überprüften seine Personalien. Dabei stellten sie fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen vorlag. Dieser wurde ausgestellt, nachdem der Mann im März 2022 vom Amtsgericht Sigmaringen wegen Betrugs rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.290 Euro sowie einer Wertersatzeinziehung in Höhe von 1.050 Euro verurteilt wurde.
Bei der Durchsuchung des Mannes konnten die Beamten zudem mehrere Cannabisblüten mit einem Gesamtgewicht von 10,7 Gramm sicherstellen. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 86 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Bundespolizei leitete zudem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Erschleichens von Leistungen ein. Die weiteren Untersuchungen zu dem Fall dauern an.