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Mehrere Kraftfahrer unter Rauschmittelbeeinflussung festgestellt

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Schwerin (ots) – Die Schweriner Polizei musste am zurückliegenden Wochenende mehrere Kraftfahrer unter dem Einfluss berauschender Stoffe aus dem Verkehr ziehen:

Der erste Fall ereignete sich am Samstag, dem 7. Januar: Gegen 11.15 Uhr kontrollierten die Beamten den Fahrer eines Pkw auf dem Obotritenring. Ein Vortest bei dem 42-jährigen Schweriner deutete auf die Beeinflussung durch Betäubungsmittel hin, so dass die Entnahme einer Blutprobe erforderlich wurde.

Eine Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenanzeige wird gefertigt.
Der nächste Fall ereignete sich am 8. Januar gegen 20 Uhr: Eine 48-jährige Schwerinerin fuhr mit ihrem Wagen verbotswidrig über den Marienplatz und wurde daraufhin von der Polizei angehalten. Bei der nun folgenden Kontrolle wurde festgestellt, dass die Frau unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,58 Promille, so dass auch hier eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wird.

Am selben Tag, diesmal um 23.30 Uhr, kam es zu einer weiteren Feststellung der Polizei:
Ein 18-jähriger Schweriner war mit seinem Wagen auf der B 321 gestoppt worden. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein Vortest durchgeführt, der positiv ausfiel: Der Heranwachsende stand ersten Erkenntnissen nach unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Dem Fahrer, der sich noch in der führerscheinrechtlichen Probezeit befindet, musste von einem Arzt eine Blutprobe entnommen werden.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige wurden gefertigt.

Die Teilnahme eines Kraftfahrers unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder der Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze führt zu einem Bußgeld i. H. von mindestens 500 Euro, hinzu kommen 3 Punkte im Verkehrszentralregister und ein Monat Fahrverbot. Handelt es sich um einen Wiederholungsfall, erhöhen sich Bußgeldbetrag und Dauer des Fahrverbotes.

In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt die 0,0-Promillegrenze für junge Kraftfahrer!

Ein weiterer schwerwiegender Fall ereignete sich am heutigen Morgen: Gegen 4.00 Uhr wurden Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin auf die auffällige Fahrweise einer 43-jährigen Frau aufmerksam. Die Schwerinerin wurde daraufhin mit ihrem Wagen in der Ludwigsluster Chaussee gestoppt. Auch sie stand deutlich unter Alkoholeinfluss, ein Vortest ergab einen Wert 2,05 Promille. Auch in diesem Fall wurde daher die Entnahme einer Blutprobe erforderlich, des Weiteren wurde ihr Führerschein von der Polizei einbehalten.

Strafanzeige wurde erstattet.

Es handelt sich bei allen Verkehrsteilnehmern um deutsche Staatsangehörige.

QuellePOL-SN
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