Schwerin (ots) – Zwei Koffer, die bei der Fahrradabstellanlage unmittelbar am Zaun angrenzend zum Gleis 1 am Hauptbahnhof Schwerin abgestellt waren, sorgten am gestrigen Mittwoch, den 15. Juni für einen mehrstündigen Einsatz der Bundespolizei.
Gegen 12 Uhr erhielten die Polizeibeamten des Bundespolizeireviers in Schwerin durch eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn AG die Mitteilung über die abgestellten Koffer. Daraufhin begaben sich unverzüglich die Kräfte zum Abstellort der Koffer. Vor Ort konnte weder ein Besitzer noch der letzte Gewahrsahmsinhaber ermittelt werden. Durch die eingesetzten Beamten der Bundespolizei wurden die Koffer zunächst als so genannte „Nicht zuzuordnende Gegenstände“ eingestuft.
Da der Inhalt der Koffer unklar war, wurden alle verfügbaren Streifen zusammengezogen und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr eine Sperrung der Fahrradabstellanlage sowie des Gleises 1 veranlasst. Reisende, die ihre Fahrräder abholen wollten, mussten bis zur Beendigung der polizeilichen Maßnahmen vertröstet werden. Ein hinzugerufener Sprengstoffspürhund der Bundespolizei schlug nicht an. Ebenfalls eingesetzte Kräfte der Entschärfergruppe der Bundespolizei aus Hamburg röntgen im Anschluss die beiden Koffer und konnten Entwarnung geben. Im Rahmen der anschließenden Öffnung der Koffer, konnte festgestellt werden, dass sich in den Koffern Frauen- und Kinderkleidung befand.
Daraufhin wurden alle Sperrmaßnahmen gegen 14.45 Uhr aufgehoben. Die Koffer wurden zunächst zur Ermittlung des rechtmäßigen Eigentümers mit zur Dienststelle genommen.
Wenig später meldete sich eine 23-jährige Deutsche mit ihrem Kind auf der Dienststelle und gab an die Eigentümerin der Koffer zu sein. Gegenüber den Bundespolizisten äußerte sie, die Koffer selbstständig dort abgestellt zu haben. Da sie mit ihrem 3-jährigen Kind, Kinderwagen und den beiden Koffern auf dem Weg zu einem Behördengang war und dies zu beschwerlich für sie war, hat sie sich kurzerhand entschlossen die Koffer dort abzustellen.
Was das für Folgen nach sich ziehen würde, war ihr nicht bewusst. Nachdem die Beamten die junge Frau darüber belehrten, dass möglicherweise die Kosten des Einsatzes durch sie zu tragen sind, wurden ihr ihre persönlichen Gegenstände wieder übergeben.