Schwerin – Die aktuellen Verkehrsperrungen für die kommende
Woche vom 11. bis 17. November 2024.
Gehweg Güstrower Straße abschnittsweise gesperrt
Für den Breitbandausbau im Auftrag der Stadtwerke wird ab dem 11. November bis 29. November in der Güstrower Straße zwischen dem Güstrower Tor und der Ernst-Barlach-Straße abschnittsweise der Gehweg gesperrt. Die Fußgänger werden an den Fußgängerquerungen und an der Bedarfsampel auf den gegenüberliegenden Gehweg geführt. Die Haltestelle bleibt frei.
Vom 18. bis 22. November ist eine halbseitige Sperrung der Güstrower Straße in dem Bereich erforderlich. Der Verkehr wird zwischen 8.30 und 15.30 Uhr mit einer mobilen Ampel geregelt.
Rechtsabbieger in die Alexandrinenstraße gesperrt
Für den Aufbau eines Turmdrehkranes wird am 11. und 12. November am Bürgermeister-Bade-Platz 7 der Geh- und Radweg sowie der Rechtsabbieger in die Alexandrinenstraße gesperrt.
Werderstraße Höhe Amtstraße halbseitig gesperrt/Zufahrt in Amtstraße voll gesperrt
Für die abschließenden Arbeiten zur Sanierung der Amtstraße sind vom 12. bis voraussichtlich 19. November Schachtarbeiten in der Werderstraße notwendig. Diese Arbeiten erfordern eine halbseitige Sperrung der Werderstraße in Höhe der Amtstraße. Der Verkehr wird mit einer mobilen Ampel geregelt. In die Amtstraße kann während dieser Zeit nur über die Schliemannstraße und die Münzstraße gefahren werden. Die Werderstraße ist über die Jahnstraße befahrbar.
Aufbau des Weihnachtsmarktes beginnt
Für den Aufbau des Weihnachtsmarktes wird ab dem 11. November, 8 Uhr das Südufer Pfaffenteich für den Individualverkehr voll gesperrt. Bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarkes am 25. November ist die Durchfahrt für Taxen und den Nahverkehr zugelassen. In der Arsenalstraße und in der Schlachterstraße kommt es für den ruhenden Verkehr zu Einschränkungen. Am Schelfmarkt wird eine Haltverbotszone für den Buswendebereich eingerichtet. Die Lieferzeiten in der Fußgängerzone werden den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes angepasst, so dass Lieferverkehr montags bis samstags in der Zeit von 7.30 bis 10 Uhr und zusätzlich in den Abendstunden montags bis donnerstags von 20 bis 21 Uhr zugelassen wird. Radfahren ist während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes innerhalb der Fußgängerzone täglich von 10 bis 21 Uhr nicht erlaubt. Darüber hinaus gilt das Rücksichtnahmegebot und der Vorrang für Fußgänger.