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Messerangriff auf dem Großen Dreesch in Schwerin

Staatsanwaltschaft Schwerin beantragt Haftbefehl

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute beim Amtsgericht Schwerin den Erlass eines Haftbefehls gegen einen 30 Jahre alten Mann aus Eritrea wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beantragt.

Der Beschuldigte steht in dem dringenden Verdacht, am Nachmittag des 12.07.2022 einen 25 Jahre alten Landsmann vor dem Asia Imbiss in der Hamburger Allee Höhe Keplerplatz mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Er soll ohne Vorwarnung dem Geschädigten ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 22 cm bis zum Griff in den Bauch gestoßen haben. Die Gründe für diesen Angriff sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Geschädigte wurde aufgrund der schweren Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht und dort notoperiert.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
§ 212 Abs. 1 StGB (Totschlag)
– Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
§ 23 Abs. 2 StGB (Strafbarkeit des Versuchs) – Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.
§ 223 Abs. 1 StGB (Körperverletzung) – Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
§ 224 Abs. 1 StGB (Gefährliche Körperverletzung) – Wer eine Körperverletzung … mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs … oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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