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Mutmaßlicher Rauschgifthändler aus Schwerin nach Anzeige wegen Ruhestörung in Untersuchungshaft

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin heute Haftbefehl gegen einen 50 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Anlässlich einer Anzeige wegen Ruhestörung hatten Polizeibeamte des Polizeihaupt-reviers Schwerin am 27.8. die Wohnung des Beschuldigten aufgesucht und diesen mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend angetroffen. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnräume fanden die Beamten eine Vielzahl betäubungsmittelverdächtiger Substanzen, u.a. ca. 300 Gramm Kokain, ca. 800 Gramm Marihuanadolden und 3 Kilogramm Haschisch. Zudem konnten die Beamten Hieb- und Stichwaffen feststellen, die sich im unmittelbaren Zugriffbereich befanden. Neben den Substanzen sowie den Waffen wurden Verpackungsmaterialien und Bargeld in Höhe von ca. 14.500,- Euro beschlagnahmt.

Der Beschuldigte ist bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Betäubungs-mitteln strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitsichführung von Waffen sieht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.

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