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Ordnungsamt wird Shisha-Bars in Schwerin kontrollieren

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Schwerin – Die städtische Ordnungsbehörde wird in den kommenden Wochen schwerpunktmäßig Shisha-Bars in der Landeshauptstadt überprüfen.

Hintergrund sind neue Rechtsvorschriften, die Gäste aber auch Beschäftigte besser vor gesundheitlichen Gefahren schützen sollen. Dabei geht es insbesondere um die Raumluft. Rechtsgrundlage der Verwaltung ist der Erlass vom 1.7.2022 vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Anforderungen an erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Gaststätten in Mecklenburg-Vorpommern für das Rauchen oder Herrichten von Wasserpfeifen (Shishas), welche mit Kohle bzw. organischen Materialien befeuert werden.

Auch die Berufsgenossenschaft „Nahrungsmittel und Gastgewerbe“ warnt, bei zu geringer Belüftung oder einer nicht ausreichend dimensionierten Lüftungsanlage bestehe Lebensgefahr. Es könne zu einer Beeinträchtigung der Lungenfunktion, erhöhtem Blutdruck, einer Kohlenmonoxidvergiftung oder Herzrasen kommen.

„Soweit Gewerbetreibende das Rauchen von Shishas anbieten, ist von ihnen sicherzustellen, dass die zulässigen Grenzwerte für Kohlenmonoxid in der Raumluft nicht überschritten werden. Dafür müssen sie für ausreichend Frisch- und Abluft sorgen. Gegebenenfalls muss dies durch technische Nachrüstungen der Anlagen erfolgen. Zudem müssen entsprechende Warnhinweise in den Lokalitäten angebracht werden“, erklärt der für Ordnungsrecht zuständige Beigeordnete Silvio Horn.

Betreiber von Shisha-Bars sind verpflichtet, das Angebot des Shisha-Rauchens der örtlichen Gewerbebehörde anzuzeigen. Diese Angabe war bislang freiwillig, nunmehr ist diese Information pflichtig. Ein Teil der Gewerbetreibenden hat in seinen Gewerbeanzeigen Shishas bereits angegeben.

Insgesamt ca. 120 in Betracht kommende Gewerbebetriebe wurden daher von der Landeshauptstadt im letzten Herbst mit Hinweisen zur Rechtslage angeschrieben. „Der Gesundheitsschutz wird von uns ernst genommen. Deswegen werden wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den nächsten Wochen und Monaten überprüfen“, so Horn.

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