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Perlin erhält zum 800. Geburtstag ein eigenes Wappen

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Schwerin (ots) – Die Gemeinde Perlin im Landkreis Nordwestmecklenburg feiert in diesem Monat ihr 800-jähriges Jubiläum. Passend zu diesem Anlass erhält sie ein eigenes Wappen. Den Wappenbrief hat das Innenministerium an Perlins Bürgermeister Andreas Possekel übersandt.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: „Über blauem Wellenschildfuß in Rot eine eingebogene goldene Spitze, darin ein aufgeschlagenes rotes Buch, belegt mit einer goldenen Schreibfeder, vorn ein goldenes kleinteilig verglastes Spitzbogenkirchenfenster, belegt mit einer goldenen Taube mit Heiligenschein, hinten ein goldener Pokal.“ Die vier Elemente gehen auf die Perliner Geschichte zurück. Das Fenster mit Heiligenfigur symbolisiert die Kirche. Das aufgeschlossene Buch mit der Feder steht für den bekanntesten Bürger Perlins – den Schriftsteller Heinrich Seidel. Der dargestellte Kelch symbolisiert die ehemalige Glashütte und die im unteren Bereich abgebildete Wellenlinie den direkt anliegenden Dümmer See.

Die Gemeinde Perlin kann das Wappen künftig als repräsentatives Aushändeschild unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest.

Hintergrund
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 380 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 291 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde. Den Antrag für ein Hoheitszeichen – das sind neben Wappen auch Flaggen und Siegel – muss die Gemeinde in Papierform beim Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der (Verwaltungsvorschrift) des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben.

QuelleIM-MV
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