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Persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin möglich

Bundesagentur für Arbeit: „2G-Regel“ für persönliche Gespräche

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Schwerin – Die Arbeitsagentur bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzt auch die Schweriner Arbeitsagentur – nebst aller Dienststellen in Westmecklenburg – ab Donnerstag, den 25. November 2021 die „2G-Regel“ für persönliche Gespräche um. Hierfür ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche einen Termin zu vereinbaren. Kunden*innen, die nicht geimpft bzw. genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online und telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung jedoch bleibt für alle am Notfallschalter weiterhin möglich.

Kunden*innen können selbstverständlich viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices.

Sie erreichen uns telefonisch nicht nur über die bekannten kostenfreien Servicerufnummern (Montag-Freitag von 8 bis 18 Uhr; 0800 4 5555-00 für Arbeitnehmer und 0800 4 5555-20 für Arbeitgeber), sondern auch über die zusätzlich eingerichtete regionale Sonderrufnummer 0385 450-1101.

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