Schwerin (ots) – Am Sonntagabend wurde ein 61-jähriger Schweriner beschuldigt, eine Taube angeschossen und verletzt zu haben. Nachbarn des Verdächtigen beobachteten die Tat in der Feldstadt gegen 22.30 Uhr und informierten umgehend die Polizei.
Bei ihrem Eintreffen fanden die Beamten bei dem deutschen Mann eine Luftdruckwaffe, die sie sicherstellten. Aufgrund des Vorfalls hat das Kriminalkommissariat Schwerin die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen.