Schwerin (ots) – Am vergangenen Wochenende musste die Schweriner Polizei mehrere Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss beanstanden:
Der erste Fall ereignete sich am Freitagabend. Gegen 23.20 Uhr stoppten die Beamten eine 47-jährige Schwerinerin mit ihrem Wagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Hierbei ergaben sich Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung der Frau, so dass eine Atemalkoholmessung erforderlich wurde. Diese ergab einen Wert von 0,66 Promille, so dass auf die Deutsche nun ein Bußgeldverfahren zukommt. Das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze liegt bei mindestens 500 Euro, des Weiteren wird ein Fahrverbot von mindestens einem Monat Dauer verhängt.
Wenige Stunden später, am frühen Samstagmorgen, stoppten die Beamten den nächsten Fahrer unter Alkoholeinfluss: Gegen 1.25 Uhr wurde ein 37-jähriger Russe am Ziegenmarkt mit seinem Wagen gestoppt. Auch dieser Fahrer war deutlich alkoholisiert, so dass die Entnahme einer Blutprobe erforderlich wurde. Strafanzeige wurde erstattet.
Bereits 10 Minuten später gegen 1.35 Uhr kontrollierten die Beamten den Fahrer eines E-Scooters in der Lübecker Straße in der Weststadt. Der 28-jährige Fahrer war ebenfalls alkoholisiert; eine Atemalkoholmessung bei dem Deutschen ergab einen Wert von 0,68 Promille. Da die Promillegrenzen bei E-Scootern denen anderer Kraftfahrzeuge entsprechen, wurde auch in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Auch hier liegt das Bußgeld bei mindestens 500 Euro, hinzu kommt auch hier mindestens ein Monat Fahrverbot.