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Polizeiaktion gegen rechtsextremen Verein „Hammerskins Deutschland“ in Mecklenburg-Vorpommern

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Schwerin – Vor gut einer Woche hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Vereinsverbot für „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und der Teilorganisation „Crew 38“ angeordnet. Auch in Mecklenburg-Vorpommern führte dies zu Durchsuchungen an insgesamt fünf Objekten an drei Standorten. Bei den Durchsuchungen in Jamel, im Thinghaus in Grevesmühlen, Anklam und auf der Insel Usedom waren insgesamt 135 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Dabei wurden mehrere Klein- und Langwaffen, Messer sowie Sprengstoff sichergestellt.

„Insgesamt können wir froh sein, dass diese gefährlichen Gegenstände nun aus dem Verkehr gezogen wurden und keine Gefahr mehr darstellen. Die kriminaltechnische Untersuchung läuft noch, aber wir können bereits sagen, dass Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz eingeleitet wurden“, erklärte Innenminister Christian Pegel. In einem Objekt nahe Anklam wurde zudem ein Vereinsraum der „Hammerskins Pommern“ entdeckt. „Dort fanden wir neben einer großen Menge an Kleidung, Schals, Schildern, Flaggen, Tassen, Schmuck und Aufklebern auch eine Holztafel mit der entsprechenden Inschrift. Die gesamte Ausstattung sowie mehrere tausend Euro Bargeld wurden als Vereinsvermögen beschlagnahmt“, führte Pegel weiter aus. Eine Vielzahl von Tonträgern und Büchern befindet sich noch in der Auswertung.

„Es ist uns gelungen, den organisierten Rechtsextremismus in unserem Bundesland erheblich zu schwächen. Um eine Vorstellung von der Menge der Funde zu bekommen: Wir schätzen, dass man mit allem, was wir gefunden haben, einen LKW mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Tonnen füllen könnte“, so der Innenminister. „Unsere Polizistinnen und Polizisten werden das Vereinsverbot der ‚Hammerskins‘ auch weiterhin konsequent durchsetzen.“ Mit Ausnahme der strafrechtlich relevanten Gegenstände werden die Asservate an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Prüfung übergeben.

QuelleIM-MV
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