Schwerin (ots) – In der Nacht des 19. Februar gegen 1 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten auf Höhe der Aral Tankstelle in der Alten Crivitzer Landstraße in Schwerin ein Pkw mit Neumünsteraner Kennzeichen. Dieser hatte zuvor den Dienstwagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und auf der gesperrten Fahrbahn der B321 überholt. Da eine durch diese Fahrweise gegenwärtige erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestand, nahmen die Beamten die Verfolgung des Fahrzeuges auf und konnten diesen mittels Anhaltesignals stoppen. Bei der Kontrolle des Fahrers wies sich dieser mit einem griechischen Reisepass aus. Eine anschließende Überprüfung im Fahndungssystem ergab, dass gegen den 27-Jährigen zwei Strafvollstreckungshaftbefehle vorlagen.
Zum einem wurde er von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Diebstahls gesucht, nachdem er rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.800,- Euro verurteilt wurde. Ein weiterer Haftbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1050,- Euro wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort lag von der Staatsanwaltschaft Itzehoe vor. Zuständigkeitshalber wurden die Kollegen des Polizeihautrevieres in Schwerin verständigt, die den Mann übernahmen. Hier konnte er die in den Haftbefehlen geforderten Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 3.850,- Euro bezahlen und eine Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 100 Tagen verhindern.