Schwerin – Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden, müssen bis zum 31. Oktober 2023 entweder online oder im BürgerBüro des Stadthauses für den Schulbesuch angemeldet werden. Das gilt für alle Schweriner Kinder, die zwischen 1. Juli 2017 und 30. Juni 2018 geboren wurden, auch dann, wenn eine Schule in freier Trägerschaft besucht werden soll.
Wer den Onlineantrag zur Schulanmeldung unter www.schwerin.de/antrag-schulanmeldung im Serviceportal der Stadt Schwerin ausfüllt, sollte dabei unbedingt seine E-Mailadresse hinterlegen.
Dann kann nach erfolgter Online-Anmeldung ein ausführlicher Elternbrief mit weiteren Informationen zum Ablauf des Anmeldeverfahrens zugestellt werden: So erfolgt die schulärztliche Untersuchung der Kinder, die 2024 eingeschult werden sollen, zwischen Dezember 2023 und Mai 2024. Die Termine werden in der Regel 3-4 Wochen vorher zugeschickt und finden ausschließlich an Vormittagen im Stadthaus in den Räumlichkeiten des Schulärztlichen Dienstes statt.
Die Anträge auf Hortbetreuung sollten die Eltern ab Anfang März, jedoch spätestens bis 30.April 2024 im Fachdienst Bildung und Sport der Stadtverwaltung stellen, damit die Bedarfsprüfung erfolgen kann.
Die Mitteilung, welche Grundschule das Kind aufgenommen hat, erhalten die Eltern von der Schule voraussichtlich im Mai 2024. Die Einschulungen werden am 31. August 2024 stattfinden, der erste Schultag ist der 2. September 2024.