Schwerin – In diesem Jahr bietet die Stadt erstmalig zwei Wege zur Schulanmeldung 2023/2024 an. Eltern haben zum einen die Möglichkeit, den gesamten Anmeldeprozess bequem und zeitsparend online von zu Hause abzuwickeln. Zum anderen können die Eltern ihre Kinder mit einer vorherigen Terminreservierung vor Ort im BürgerBüro des Stadthauses für den Schulbesuch anmelden.
Für das nächste Schuljahr 2023/2024 müssen alle Schweriner Kinder angemeldet werden, die zwischen 1. Juli 2016 und 30. Juni 2017 geboren wurden.
Eine Anmeldung ist auch für Kinder notwendig, die in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen.
Anzumelden sind auch die Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden bzw. für das kommende Schuljahr zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden sollen.
Die Schulanmeldungen müssen bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen.
Anmeldung über den Onlineantrag
Den Onlineantrag zur Schulanmeldung finden Sie unter www.schwerin.de/antrag-schulanmeldung im Digitalen Stadthaus, dem Serviceportal der Stadt Schwerin. Für die Anmeldung benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und den Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts benötigt der Antragsteller die unterschriebene Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten mit einer Kopie seines Personalausweises. Das Formular ist unter www.schwerin.de/schulanmledung abrufbar. Bei alleinigem Sorgerecht ist der entsprechende Nachweis (Negativattest) beizufügen. Das Negativattest kann online unter www.schwerin.de/schulanmeldung beantragt werden. Die entsprechenden Unterlagen werden im Anmeldeprozess abgefragt und müssen dann hochgeladen werden.
Anmeldung vor Ort im BürgerBüro des Stadthauses
Termine für die Schulanmeldung vor Ort können weiterhin online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert werden. Dazu ist in der Rubrik Bürgerservice die Dienstleistung Schulanmeldung (Einschulung) auszuwählen. Zusätzlich können Terminabsprachen telefonisch unter 0385 545-1111 erfolgen. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Sorgeberechtigten vorzunehmen, bei Verhinderung kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist der entsprechende Nachweis (Negativattest) mitzubringen. Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. Sofern es möglich ist, bittet die Stadtverwaltung darum, dass die Termine nur von den Eltern wahrgenommen werden.
Eine Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin für Besucherinnen und Besucher des Stadthauses zu empfehlen.