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Schwerin bekommt ersten Platz der Kinderrechte in MV

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Schwerin – Schwerin ist die erste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, in der es ab sofort einen „Platz der Kinderrechte“ gibt. Auf Initiative des Landesverbandes des Kinderschutzbundes und auf Beschluss in der Stadtvertretung wurde im Stadtgebiet nach dem passenden Platz gesucht. Die Wahl fiel auf den beliebten Spielplatz der Atolle am Franzosenweg, der jetzt zusätzlich den Namen „Platz der Kinderrechte“ tragen wird.

Am Mittwoch weiht Oberbürgermeister Rico Badenschier zusammen mit der Landesvorsitzenden des Kinderschutzbundes MV, Angelika Stiemer, feierlich das neue Straßenschild ein. Mit dabei sind auch Kinder der nahe gelegenen Kita „Schlossgeister“.

Vor mehr als 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. „Kinder haben eigene Vorstellungen, Meinungen und Interessen, doch sie können ihre Rechte kaum selbst durchsetzen und sind besonders schutzbedürftig. Es ist daher ein starkes Zeichen für die Kinder und Jugendlichen in Schwerin, dass sich die Stadtvertretung mit der Benennung dieses Platzes explizit zur Wahrung der Kinderrechte bekennt“, begrüßt Oberbürgermeister Rico Badenschier den neuen „Platz der Kinderrechte“.

„Ich bin sehr froh über die Entscheidung, die mehr Aufmerksamkeit für das Thema erzeugt und die Aufklärung über die Rechte der Kinder unterstützt“, erklärt die Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes Angelika Stiemer.

Deutschlandweit gibt es bereits einige solcher Plätze, in Mecklenburg-Vorpommern ist der Schweriner „Platz der Kinderrechte“ der erste. Die Idee war während der bundesweiten Kinderschutztage im Mai 2022 entstanden. „Ich freue mich über den starken Rückenwind der Stadtvertretung, die sich die Idee zu eigen machte. Verbunden ist für mich damit der klare Auftrag, die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei den Entscheidungen der Stadt stets mitzudenken“, so der Oberbürgermeister.

Die UN-Kinderrechtskonvention, in der die Kinderrechte in über 50 Artikeln formuliert sind, gilt für alle Kinder weltweit und wurde 1989 beschlossen. In der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns sind sie in den Artikeln 14 und 15 verankert: „Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Persönlichkeiten ein Recht auf Achtung ihrer Würde, auf gewaltfreie Erziehung und besonderen Schutz.“

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