Schwerin – Ab 01.01.2023 hat in Schwerin etwa die dreifache Anzahl von Haushalten mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das neue „Wohngeld Plus“ wird außerdem deutlich höher sein: Im Schnitt wird sich das Wohngeld verdoppeln. Neu ist eine Heizkostenkomponenteund eine Klimakomponente im Wohngeld, die mit dafür sorgen, dass Menschen mit geringem Einkommen eine Unterstützung für die steigenden Heizkosten erhalten können.
Auf die erwartete Verdreifachung der Anträge reagiert die Stadtverwaltung mit personeller Verstärkung im Wohngeldbereich. Von den 6 zusätzlichen Stellen sind 5 bereits besetzt. Anspruchsberechtigte können Anträge für das ab 01.01.2023 geltende „Wohngeld Plus“ ab sofort im Bereich Wohngeld der Stadtverwaltung stellen. Antragsformulare stehen unter www.schwerin.de zur Verfügung, liegen im Foyer des Stadthauses zur Mitnahme aus oder können auch gern telefonisch angefordert werden. Die Abgabe der ausgefüllten Anträge mit Nachweisen kann sehr gern per Post an den Fachdienst Soziales, Fachgruppe Wohngeld, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, per Fax unter 545-2139 oder auch per E-Mail über das Postfach wohngeld@schwerin.de erfolgen.
Trotz personeller Verstärkung rechnet die Stadtverwaltung damit, dass sich die Bearbeitungszeiten für das Wohngeld deutlich verlängern. Aktuell dauert die Bewilligung von Wohngeldanträgen 6 – 8 Wochen, wenn alle Nachweise vollständig vorliegen. Die Stadtverwaltung bittet die Antragsteller, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da sich Bearbeitungszeiten durch die Beantwortung weiter verlängern würden.
Das Wohngeld wird rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. Für das personenbezogene und einkommensabhängige Wohngeld müssen insbesondere die entsprechenden Miet- und Einkommensnachweise der Haushaltsmitglieder erbracht werden.
Für Bestandshaushalte, die bereits vor dem 01.01.2023 Wohngeld erhalten haben, ist eine automatisierte Umstellung auf das neue Wohngeld vorgesehen. Ihnen werden die entsprechenden Wohngeldbescheide nach der Neuentscheidung automatisch zugesandt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.
Für Haushalte, die im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld erhalten haben, wird Anfang 2023 außerdem – ebenfalls im automatisierten Verfahren – ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt: Einpersonenhaushalte erhalten 415 Euro, Zweipersonenhaushalte 540 Euro und Mehrpersonenhaushalte für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 100 Euro zusätzlich.