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Schwerin wertet Übernachtungsdaten von Vermittlungsportalen aus

Überprüfung führt zu etlichen Nacherhebungen der Übernachtungssteuer

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Schwerin – Die Erhebung der Übernachtungssteuer beruht in Schwerin auf dem Prinzip der Selbstdeklaration: Hoteliers und gewerbliche Gastgeber, die die Steuer in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises bei privaten Übernachtungen vereinnahmen müssen, deklarieren diese Beträge regelmäßig und führen sie an die Stadtkasse ab.

 „Der Großteil der Anbieter reicht die Erklärungen pünktlich ein, doch lässt das unbürokratische Verfahren auch Schlupflöcher. Die Steuergerechtigkeit gebietet es, dass die Landeshauptstadt auch diejenigen zur Zahlung heranzieht, die die Übernachtungssteuer nicht freiwillig gegenüber der Stadt erklärt und abgeführt haben“, sagt Schwerins Finanzdezernent Silvio Horn.

Dazu hat die Landeshauptstadt Schwerin im vergangenen Sommer mehrere Vermittlungsportale aufgefordert, Daten zu den Übernachtungen in Schwerin für die Vorjahre bereitzustellen. Erste Daten wurden jetzt geliefert und ausgewertet. „Allein bei einem der großen Portale ergab der Abgleich mit unseren Steuerfestsetzungen, dass etliche Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten ihrer Pflicht zur Steuererklärung nicht nachgekommen sind,“ so der Finanzdezernent. „Wir haben daher schon 149 Personen aufgrund dieser Feststellungen erstmalig zur Erklärung von Übernachtungssteuern aufgefordert. Die ersten Anbieter haben auch schon mit Steuernachmeldungen für die Vergangenheit reagiert“, so Horn. Er rechnet durch die Nachzahlungen mit zusätzlichen Einnahmen in mittlerer fünfstelliger Höhe.

Im vergangenen Jahr wurden in der Landeshauptstadt 134 gewerbliche Anbieter zur Übernachtungssteuer veranlagt und haben insgesamt knapp 536.000 Euro an die Stadt abgeführt. Die Steuer in Höhe von fünf Prozent zahlen Übernachtungsgäste zuzüglich zum Übernachtungspreis. Die Landeshauptstadt weist nochmals darauf hin, dass alle Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt im Stadtgebiet verpflichtet sind, die Übernachtungssteuer zu erklären und an die Stadt abzuführen. Bisher gilt nur für beruflich bedingte Übernachtungen eine Ausnahme, die die Verwaltung gern abschaffen möchte. Ein Beschluss der Stadtpolitik steht dazu noch aus.

Finanzdezernent Silvio Horn kündigte weitere Auswertungen von Daten einschlägiger Vermittlungsportale an. Fehlende Steueranmeldungen können jedoch jederzeit nachgeholt werden. Der Anmeldevordruck ist online unter www.schwerin.de  zu finden.

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