Schwerin – Die Vorbereitungen für die Einschulung der insgesamt gut 900 Schulanfänger in Schwerin laufen auf Hochtouren. Derzeit versenden die staatlichen Grundschulen die entsprechenden Aufnahmezusagen an die Elternhäuser.
Die Eltern konnten bei der zentralen Schulanmeldung ihrer Kinder die Grundschule ihrer Wahl (Erst- und Zweitwunsch) angeben. Diese Elternwünsche werden im Rahmen der jeweiligen Schulkapazitäten berücksichtigt.
Für das beginnende Schuljahr 2023/2024 steht das über Jahre bewährte und erprobte Verfahren der freien Schulwahl vor besonderen Herausforderungen: „Zum einen gibt es viele Kinder, die die Klasse noch einmal wiederholen werden. Zum anderen gibt es viele Familien, die in unserer Stadt Zuflucht gefunden haben und ihre Kinder in die Schule schicken“, erklärt Schuldezernentin Martina Trauth die Situation.
„Jedes Kind erhält einen Schulplatz“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier. „Die angespannte und so nicht vorhersehbare Situation zeigt jedoch einmal mehr, wie richtig es war, dass Schwerin in den vergangenen Jahren kräftig in Schulen und Horte investiert und die Kapazitäten systematisch ausgebaut hat. Wir werden zusätzliche Klassen aufmachen und sind den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften dankbar, dass sie sich den Herausforderungen stellen.“
Dennoch können nicht alle Erstwünsche der Eltern bei der Einschulung berücksichtigt werden: Dort, wo es mehr Anmeldungen als Schulplätze gibt, werden vorrangig diejenigen Schulanfänger berücksichtigt, die aus dem unmittelbaren Einzugsgebiet der Grundschule kommen, um möglichst kurze Schulwege für die Kinder zu gewährleisten.
Berücksichtigt werden dann im Rahmen der Möglichkeiten Fälle, in denen Geschwisterkinder bereits an derselben Schule unterrichtet werden. Wenn die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind, werden die Erstklässler an die Grundschule umgelenkt, die die Eltern als Zweitwunsch genannt haben, bzw. an die örtlich zuständige Schule, wenn an der Zweitwunschschule ebenfalls die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind. Am Ende des Aufnahmeverfahrens erhalten die Eltern die schriftliche Zusage der Grundschule, an der das Kind im neuen Schuljahr eingeschult werden kann.
„Die Schulen sind bemüht, alle Elternwünsche zu berücksichtigen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt auch, dass wir in jedem Falle eine gute Lösung für das Kind finden, auch wenn es mit der Wunschschule aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht klappen sollte“, versichert Schuldezernentin Martina Trauth.
Noch nicht ganz abgeschlossen sind die Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe (Klasse 5) an den weiterführenden Schulen: Hier sind insbesondere die IGS Bertolt Brecht und die Astrid-Lindgren-Schule besonders gefragt, sodass ihre Aufnahmekapazitäten überschritten werden. Analog zu den Grundschulen haben die weiterführenden Schulen ihre Zusagen an die Elternhäuser versendet. Wie das Staatliche Schulamt der kommunalen Schulverwaltung bereits angekündigt hat, müssen Schülerinnen und Schüler für den Besuch der Klasse 5 voraussichtlich an die gerade erst sanierte und modernisierte Regionalschule Erich Weinert umgelenkt werden. Hier laufen die Verfahren noch.