Schwerin – Seit 7.12. können Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Schwerin sowie des Landkreises Ludwigslust-Parchim ihre Führerscheinangelegenheiten wieder
regeln. Jedoch nicht wie gewohnt: Der Führerschein-Service wird auch für die Bürgerinnen und Bürger Schwerins ausschließlich in den kooperativen Bürgerbüros des Landkreises LUP angeboten. Folgende Standorte stehen dafür zur Verfügung: Stralendorf, Wittenburg, Zarrentin sowie in Sternberg, Boizenburg, Dömitz, Lübtheen, Parchim und Lübz. Eine telefonische Terminvereinbarung ist mit Ausnahme der Standorte Parchim und Lübz erforderlich.
Am Standort Schwerin, Heinrich-Hertz-Ring 2 werden derzeit keine Führerscheinangelegenheiten bearbeitet, weil dieser Standort die Kfz-Zulassungen für die Landeshauptstadt und den gesamten Landkreis erledigt. Schweriner Antragsteller werden gebeten, für ihre Führerscheinangelegenheit das nächstgelegene Bürgerbüro des Landkreises zu nutzen.
Beantragt werden können:
- Führerscheinumtausch
- Erweiterungen und / oder Verlängerungen von Fahrerlaubnisklassen
- Ersatz nach Verlust / Diebstahl
- Fahrerkarten
- Fahrerqualifikationsnachweise
- Anträge auf Ersterteilung oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Der beantragte Führerschein wird nach erfolgreicher Antragstellung nach Hause geschickt, so dass kein nochmaliger Termin im Bürgerbüro erforderlich ist.
Führerscheinangelegenheiten und weitere Dienstleistungen waren seit einem Cyberangriff auf den IT-Dienstleister des Landkreises und der Landeshauptstadt Mitte Oktober nicht oder nur stark eingeschränkt im Notbetrieb möglich.
Die Kfz-Zulassung steht bereits seit dem 8. November wieder zur Verfügung, jedoch derzeit ausschließlich am Standort Schwerin. Dort erfolgt derzeit ausschließlich die Bearbeitung von Kfz-Zulassungen. Dafür ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (03871/ 722 8888) und ein 3G-Nachweis erforderlich.