Schwerin – Die Mähdrescher stehen bereits in den Startlöchern. In der Landwirtschaft beginnt jetzt die arbeitsintensive Zeit des Jahres mit der Ernte auf Mecklenburg-Vorpommerns Feldern.
Im ländlich strukturierten Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH überspannen Freileitungen häufig landwirtschaftliche Nutzflächen. Zum Bearbeiten dieser Flächen werden sehr moderne Fahrzeuge eingesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass große Fahrzeuge den unter Spannung stehenden Freileitungen gefährlich nahe kommen oder diese sogar berühren. In der Folge kann es zu Sachschäden und Versorgungsausfällen kommen. Aber auch Personen, speziell Fahrzeugführer, können erheblich gefährdet werden. Dies gilt ebenfalls bei Kollisionen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und deren Technik mit den Freileitungsmasten.
„Leider kommt es immer wieder zu Unfällen mit unseren Masten oder Freileitungen bei den Erntearbeiten. Glücklicherweise blieben die Fahrer in der Vergangenheit dabei unverletzt“, verweist Julian Bade, Abteilungsleiter Netzdienststellen bei der WEMAG Netz, auf ernst zu nehmende Gefahren.
Damit die Ernte sicher eingebracht werden kann, erinnert die WEMAG Netz GmbH an wichtige Regeln für Landwirte:
- Halten Sie ausreichend Abstand zu den Strommasten, sodass eine Beschädigung durch ein landwirtschaftliches Gerät ausgeschlossen ist.
- Halten Sie genügend Abstand zu den Leiterseilen. Die Freileitungen stehen unter elektrischer Spannung – eine möglicherweise für Sie tödliche Gefahr. Beim Unterqueren von Freileitungen dürfen Sie einen Abstand von 3 Metern nicht unterschreiten.
- Berühren Sie niemals abgerissene Leitungen und nähern Sie sich ihnen auch nicht. Rufen Sie umgehend die Störungsnummer der WEMAG Netz GmbH an unter 0385 755 111.
- Sollte es dennoch zu einem Unfall oder besonderer Gefährdung kommen, bleiben Sie möglichst im Fahrzeug und fahren Sie Ihre Arbeitsmaschine so weit wie möglich aus dem Gefahrenbereich, mindestens jedoch 50 Meter, und rufen direkt die Rettungsleitstelle unter der 112 an.
- Meiden Sie bei aufkommendem Gewitter den Aufenthalt in der Nähe von Freileitungen.
- Sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftsunternehmen sowie die ihrer Dienstleister auf den eigenen Flächen eingewiesen und auf die bestehenden Gefahren hingewiesen werden.