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Stadt hat Schweriner Pflegeeinrichtungen geprüft

Fazit der Heimaufsicht überwiegend positiv

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Schwerin – Die städtische Heimaufsicht prüft in der Regel einmal im Jahr die in der Landeshauptstadt tätigen Pflegeeinrichtungen. Basis für diese unangekündigten Prüfungen nach vorgeschriebenen Regularien ist das „Einrichtungenqualitätsgesetz M-V“. Viele Regelprüfungen konnten während der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden. Diese Untersuchungen hat die Landeshauptstadt im Jahr 2022 nachgeholt. Die Termine finden in Form von unangemeldeten Kontrollen statt. Geprüft werden 14 Qualitätsbereiche mit 47 möglichen Bewertungspunkten Das Fazit der Heimaufsicht fällt überwiegend positiv aus.

„Im Jahr 2022 hat unsere städtische Heimaufsicht 22 Regelprüfungen und vier anlassbezogene Prüfungen durchgeführt. Kriterien sind beispielsweise die Betreuung, die Verpflegung oder bauliche Mindestanforderungen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner werden dazu befragt“, berichtet der für die Heimaufsicht zuständige Ordnungsdezernent Silvio Horn.

Die Kontrollen dauern in der Regel mehrere Stunden, mitunter Tage. Mit dieser staatlichen Aufsicht stellt die Stadt sicher, dass definierte Qualitätsstandards in den Pflegeeinrichtungen eingehalten werden. „Bewohner und Angehörige aber auch potentielle Interessenten können sich auf unserer Internetseite unter www.schwerin.de anschließend darüber informieren, wie die jeweilige Einrichtung bewertet wurde“, so Horn.

Veröffentlicht wird für jede Einrichtung eine sogenannte Transparenztabelle mit einem konkreten Prüfdatum, die den Erfüllungsgrad der einzelnen Qualitätsbereiche farbig darstellt. „Grün bedeutet einen hohen Erfüllungsgrad, rot kennzeichnet nicht erfüllte Kriterien“, erläutert Ordnungsdezernent Silvio Horn. In sieben Qualitätsbereichen wurden nicht immer alle Kriterien erfüllt. Insbesondere im Bereich der Aufbau- und Ablauforganisation spiegelt sich der Fachkraftmangel wider. Im Ergebnis der Prüfung des letzten Jahres konnte dennoch in der weit überwiegenden Anzahl ein positives Testat ausgestellt werden.

Laut Horn sei es gemeinsames Ziel von Stadt und Pflegeeinrichtungen, eine hohe Qualität in der Pflege für die Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen. Die Tabellen müssen von den Einrichtungen auch an gut sichtbaren Stellen vor Ort ausgehängt werden, so dass ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt ist. Dabei führen kleinere, während der Qualitätskontrolle festgestellte Mängel nicht sofort zu einer schlechten Bewertung der Einrichtung insgesamt. „Natürlich erhalten auch die Einrichtungen selbst durch die Prüfung ein unabhängiges Feedback und können so gezielt Mängel abstellen“, so Horn.

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter folgenden Link veröffentlicht: https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/gesellschaft-soziales/heimaufsicht/

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