Schwerin – Die Schulentwicklungsplanung für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Schwerins wird für den Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027 fortgeschrieben. So gewährleistet Schwerin als kommunaler Schulträger unter anderem, dass Eltern ihre Kinder eine möglichst wohnortnahe Schule ihrer Wahl besuchen lassen, und Kinder mit besonderen Förderbedarf inklusiv beschult werden können. Die Stadtvertretung hat die Planungen und Begleitanträge in ihrer gestrigen Sitzung bestätigt.
Die Planung bis zum Schuljahr 2026/2027 zeigt, dass die mutigen Investitionsentscheidungen der vergangenen Jahre Früchte getragen haben: Neubauten wie die Grundschule „Schweriner Nordlichter“ oder der Weststadt-Campus, umfassende Sanierungen und teils Erweiterungen wie in der Heinrich-Heine-Grundschule, der Grundschule John-Brinckman oder der Regionalschule Erich Weinert gewährleisten gute Lern- und Lehrbedingungen bei gewachsenen Schülerzahlen.
„Nun geht Schwerin den nächsten Schritt, indem wir die Inklusionsstrategie des Landes umsetzen, die das möglichst lange gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf gewährleistet“, sagt Schuldezernent Andreas Ruhl.
Mit Ausnahme der ebenfalls neu errichteten eigenständigen „Schule für Kranke“ auf dem Heliosgelände werden viele Förderschwerpunkte und Schulwerkstätten künftig an Grund- und weiterführenden Schulen angegliedert.
Hier erhalten Kinder mit speziellen Förderbedarfen in teils jahrgangsbezogenen inklusiven Lerngruppen ihren Unterricht. Bei erfolgreicher Förderung können sie zügig in ihre Bezugsklassen zurückgehen. Ziel ist es dabei, Schulabschlüsse für möglichst alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen und somit einen Beitrag zur Vermeidung von sozialer Segregation zu leisten.