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Stadt weist stadteinwärts einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn aus

Wismarsche Straße zwischen Möwenburgstraße und Bürgermeister-Bade-Platz

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Schwerin – Für Radfahrende verbessert sich in der Wismarschen Straße stadteinwärts die Verkehrsführung: Die Stadt weist jetzt zwischen Möwenburgstraße und Bürgermeister-Bade-Platz erstmals einen zwei Meter breiten Radfahrstreifen aus. Der Radfahrstreifen beginnt ca. 300 Meter hinter der Ausfahrt Möwenburgstraße. Die entsprechende Markierung wurde in den vergangenen Tagen auf die Fahrbahn aufgebracht.

Der Radfahrstreifen ist für Radfahrende benutzungspflichtig. Er darf durch den Kfz-Verkehr nicht befahren werden. Lediglich um Grundstücke zu erreichen oder um seitlich zu parken ist es erlaubt, den Radfahrstreifen zu überfahren. Zu den Parkstellflächen hat die Stadt zusätzlich einen Sicherheitsstreifen („Dooring-Zone“) eingerichtet, der Unfälle durch sich öffnende Autotüren verhindern soll.     

Zu erkennen ist der Radfahrstreifen für Verkehrsteilnehmer durch die weiße Breitstrichmarkierung, die den Radfahrstreifen von der Fahrbahn abgrenzt. Zusätzlich weisen Radpiktogramme auf den Radfahrstreifen hin. Im Gegensatz dazu gibt es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder nicht ausreichender Fahrbahnbreite auch Abschnitte mit einer gestrichelten Begrenzungslinie. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum Radfahrstreifen um sogenannte „Schutzstreifen für den Radverkehr“. Sie befinden sich z.B. zwischen Bürgermeister-Bade-Platz und Möwenburgstraße in der Wismarschen Straße stadtauswärts. Schutzstreifen mit gestrichelter Begrenzungslinie sind für die Radfahrenden nicht benutzungspflichtig und dürfen durch den Kfz-Verkehr im Bedarfsfall befahren werden.

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