Schwerin – Die Beförderungsentgelte für Taxis werden zum 1.2.2023 in der Landeshauptstadt angehoben. Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt im Tagtarif (6 bis 22 Uhr) je nach Tarifzone zwischen 3,40 € (1-2 Kilometer) und 2,10 € (ab 5 Kilometer Fahrtstrecke).
Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer in der Nacht (22 bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen beträgt zwischen 3,70 € (1-2 Kilometer) und 2,20 € (ab 5 Kilometer Fahrtstrecke).
Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 40,00 € pro Stunde berechnet. Für Großraumtaxen (PKW ab 6 Sitzplätze einschließlich Führerplatz) wird ein Aufschlag von einmal 7,00 € ab der Mitnahme des 5. Fahrgastes berechnet.
Für die Inanspruchnahme eines Inklusionstaxis mit zusätzlicher technischer Fahrzeugumrüstung oder personelle Besetzung werden für eine Beförderung im Rollstuhl 17,50 € und für das Umsetzen der zu befördernden Person (2 Transportpersonen erforderlich) 35,00 € Zuschlag erhoben.
Die neuen Entgelte sind Bestandteil der Taxenordnung, veröffentlicht unter www.kreis-lup.de/bekanntmachungen.