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Tötung eines Kindes im Jahr 2013

Staatsanwaltschaft Schwerin erhebt Anklage wegen Mordes

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen 50 Jahre alten Deutschen wegen des Verdachts des Mordes Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Schwerin erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 30.01.2013 seinen damals fast drei Jahre alten Sohn, der seiner Lebensplanung im Wege stand, in einem Auto in einem Waldstück bei Schwerin erstickt zu haben. Hinweise auf die Tat haben die Ermittlungsbehörden erst Ende 2020 erlangt. Der Angeschuldigte, der unmittelbar nach der Tat mit seiner Familie seinen Lebensmittelpunkt für mehrere Monate ins Ausland verlegte, hatte 2014 gegenüber den deutschen Behörden erklärt, gemeinsam mit seinem Sohn dauerhaft im Ausland zu leben.

Nachdem dem Angeschuldigten nach umfangreichen Ermittlungen der Tatvorwurf eröffnet worden war, hat er sich den Ermittlungsbehörden am 21.11.2022 gestellt und die Tat eingeräumt. Bis dahin hielt er sich im Ausland auf. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

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