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Toter Säugling in Schwerin: Staatsanwaltschaft Schwerin erhebt Anklage wegen Totschlags

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen eine 25 Jahre alte Frau aus Schwerin wegen des Verdachts des Totschlags Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Schwerin erhoben.

Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in den frühen Morgenstunden des 28.10.2022 ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt aus dem Fenster einer im 3. Obergeschoss befindlichen Wohnung in Schwerin geworfen zu haben. Das Baby war gegen 7 Uhr von einem Bewohner des Hauses auf dem Hinterhof tot aufgefunden worden.

Die rechtsmedizinische Untersuchung des Leichnams des Neugeborenen hat ergeben, dass das Kind lebend geboren wurde und an schweren Schädel-Hirn-Verletzungen verstorben ist, die mit einem Sturzgeschehen aus großer Höhe in Einklang zu bringen sind.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für die Angeschuldigte auch nach Anklage-erhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

Hinweis:
§ 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) – Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

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