Schwerin (ots) – Am 4.11. wurde ein 35-jähriger Schweriner zweimal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angehalten. Gegen 00.15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen Fahrer eines E-Scooters in der Weststadt. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Promillewert von 0,78.
Der russische Fahrzeugführer wurde für weitere Maßnahmen zum Polizeihauptrevier Schwerin verbracht. Im Rahmen der Entlassung aus der Dienststelle erfolgte eine Belehrung und die Untersagung der Weiterfahrt. Der gleiche Fahrzeugführer wurde gegen 1.20 Uhr in der Lennestraße nochmals fahrend und alkoholisiert auf einem E-Scooter festgestellt. Es wurde eine zweite Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durchgeführt.
Die Führerscheinbehörde bekommt durch die Polizei entsprechende Informationen.