Schwerin (ots) – Bei einer Unfallaufnahme stellten die Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin bei einem der beteiligten Fahrer eine Alkoholbeeinflussung fest. In der Reiferbahn wechselte eine 74-jährige Autofahrerin die Fahrspur fehlerhaft. Daraufhin kam es gegen 11.20 Uhr zu einem Zusammenstoß mit einem rechts neben ihr fahrenden Fahrzeugführer. Es blieb bei geringen Sachschäden an beiden Fahrzeugen.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin bei dem 66-jährigen Unfallbeteiligten einen Atemalkoholwert von 2,22 Promille fest. In der weiteren Folge wurde eine Blutprobenentnahme und die Sicherstellung seines Führerscheins veranlasst.
Gegen den 66-jährigen Deutschen aus Schwerin wird nun aufgrund der Trunkenheitsfahrt ermittelt. Die 74-jährige Deutsche muss sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.