Schwerin (ots) – Einer Funkstreifenbesatzung des Polizeihauptreviers Schwerin fiel am 3.3. gegen 21.20 Uhr in der Mecklenburgstraße ein E-Roller auf, der widerrechtlich von zwei Personen benutzt wurde. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 35-jährige Fahrer aus Schwerin alkoholisiert war.
Der gebürtige Spanier wies eine Atemalkoholkonzentration von 1,29 Promille auf, so dass die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und Strafanzeige erstattet wurde.
Sein 31-jähriger Mitfahrer, ein ebenfalls in Schwerin lebender Spanier, musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen.