In der Landeshauptstadt Schwerin wird für Geschäftsreisende künftig auch eine Übernachtungssteuer fällig. Die entsprechende Satzung tritt nach einem Mitte März gefassten Beschluss der Stadtvertretung ab 1. April 2024 in Kraft.
Auch Übernachtungen auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen können nach der neuen Satzung steuerpflichtig sein. Mit beiden Steueränderungen folgt die Landeshauptstadt Schwerin dem Beispiel anderer Kommunen.
„Die Landeshauptstadt Schwerin erhebt seit dem Jahr 2014 eine Steuer auf privat veranlasste Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die Steuer beträgt 5 Prozent des von dem Gast erhobenen Entgeltes für die Übernachtung. Wir erweitern die Übernachtungssteuer nun auch für Geschäftsreisende, nachdem dies andere Kommunen – wie zum Beispiel Wismar oder Stralsund – auch bereits getan haben. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, so Finanzdezernent Silvio Horn. Laut Horn sind diese Einnahmen zur weiteren Konsolidierung der Stadtfinanzen erforderlich und wurden im Nachtragshaushalt für 2024 bereits verarbeitet. Die Stadt erwartet zusätzliche Einnahmen von bis zu 300.000 Euro.
Beruflich bedingte Übernachtungen von Geschäftsreisenden waren bisher aus rechtlichen Gründen steuerbefreit. Vom Bundesverfassungsgericht wurde durch Beschluss vom 22. März 2022 BVerfG (1 BvR 2868/15) entschieden, dass auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuert werden können.
Steuerfrei sind Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Lebensalter von 18 Jahren und alle Gruppenreisen von Schülern aus allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen. Zusammenhängende Übernachtungen eines Gastes in einem Beherbergungsbetrieb, die eine Gesamtdauer von drei Monaten übersteigen, unterliegen ebenfalls nicht der Besteuerung.
Neu aufgenommen wurde in die Satzung, dass zukünftig auch Übernachtungen auf Campingplätzen und auf Wohnmobilstellplätzen der Besteuerung unterfallen können. „Auch dies ist bereits in verschiedenen Städten geübte Verwaltungspraxis, zum Beispiel in Dresden und Leipzig“, so Finanzdezernent Horn.
Die Erhebung der Übernachtungssteuer beruht in Schwerin auf dem Prinzip der Selbstdeklaration: Hoteliers und gewerbliche Gastgeber, die die Steuer in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises ab 1. April 2024 sowohl bei privaten als auch bei dienstlich veranlassten Übernachtungen von den Gästen vereinnahmen sollen, deklarieren diese Beträge regelmäßig und führen sie an die Stadtkasse ab.
Finanzdezernent Silvio Horn kündigte an, dass die mehr als 130 gewerblichen Vermieter, die bisher schon Übernachtungssteuer abgeführt haben, nach Ostern noch einmal direkt von der Stadt über die Neureglung informiert werden. „Wie schon bei der Einführung der Übernachtungssteuer im Jahr 2014 rechnen wir mit einer Übergangszeit von vier Wochen, bis die Neuregelung von den Beherbergungsbetrieben vollständig umgesetzt ist. Uns ist auch klar, dass eine gewisse Zeit benötigt wird, um die neue Regelung in Kassen- oder Abrechnungssysteme einzupflegen. Hier wird die Stadt Kulanz zeigen.“