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Unterkunft für geflüchtete Minderjährige in der Friesenstraße

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Schwerin – Im Zuge der Diskussionen um die Mitteilungen des Oberbürgermeisters in der Stadtvertretung am Montag und dem Artikel der Schweriner Volkszeitung in der Ausgabe vom 31. Januar zur Unterkunft für geflüchtete Kinder und Jugendliche in der Friesenstraße möchten wir die Informationslage noch einmal um weitere Details ergänzen:

Es handelt sich hierbei nicht um eine weitere Flüchtlingsunterkunft, sondern eine Jugendhilfeeinrichtung mit Betreuung, also eine Wohngruppe in der bis zu 9 unbegleitete minderjährige Geflüchtete betreut werden können.

Aktuell wird im Gebäude in der Friesenstraße 29 eine Wohneinheit hergerichtet um den besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen, die in der Landeshauptstadt Schwerin in Obhut genommen wurden, eine temporäre Unterkunft mit Betreuung zu bieten. Die Vorbereitungen werden noch einige Wochen dauern.

Die Betreuung übernimmt das Deutsche Rote Kreuz. Um die Einzelfälle und eine langfristige Unterbringung kümmert sich der Fachdienst Jugend.

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