Schwerin (ots) – Sowohl im Verlauf des zurückliegenden Wochenendes als auch zu Wochenbeginn waren die Polizeibeamten des Polizeihauptreviers Schwerin im Verkehrsbereich gefordert:
Am Freitagnachmittag, dem 19.8. gegen 14.45 Uhr, wurde ein 45-jähriger Deutscher als Radfahrer bei einem Verkehrsunfall leichtverletzt. Der Schweriner befuhr den Radweg entlang der Wismarschen Straße in Richtung Zentrum. Im Einmündungsbereich „Am Pappelgrund“ kam es dann zu einem Zusammenstoß zwischen ihm und dem 54-jährigen Fahrer eines Pkw, der mit seinem Wagen in die gleiche Richtung fuhr und nach rechts in die Straße „Am Pappelgrund“ abbiegen wollte.
Durch den Zusammenstoß mit dem abbiegenden Pkw des Fahrers aus dem westlichen Schweriner Umland wurde der Radfahrer leicht verletzt. An Fahrrad und Pkw entstanden zudem Sachschäden.
Am Montag, dem 22.8. gegen 11.05 Uhr wurden die Polizeibeamten auf den 33-jährigen Fahrer eines E-Scooters in der Ludwigsluster Chaussee aufmerksam, weil an seinem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Im Verlauf der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der Deutsche unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte, so dass die Entnahme einer Blutprobe in einem Krankenhaus nötig wurde. Die festgestellten Delikte wurden von der Polizei zur Anzeige gebracht.
Auch im Rahmen der fortlaufenden Verkehrsüberwachung mussten die Beamten der Schweriner Polizei zahlreiche Verstöße ahnden: In der Zeit von Samstag, dem 20.8. bis gestern wurden insgesamt 25 Rotlichtverstöße und 22 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Des Weiteren wurden fünf Fahrzeugführer bei der unbefugten Handynutzung während der Fahrt beanstandet.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die vorschriftswidrige Benutzung eines Mobiltelefons sowie eines anderen elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder der Organisation dient, während der Fahrt verboten ist.
Ablenkung im Straßenverkehr ist nach wie vor ein maßgeblicher Faktor im Unfallgeschehen mit schweren Personenschäden in M-V und wird regelmäßig durch unsere themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ in den Fokus genommen.
Wer als Kraftfahrzeugführer während der Fahrt unbefugt sein Mobiltelefon benutzt, riskiert ein Bussgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.