Schwerin (ots) – Am 20.8. gegen 14 Uhr kam es zu einem Unfall zwischen einem 15-jährigen Schweriner und einem 6-jährigen Mädchen. Der 15-jährige Radfahrer befuhr die Fußgängerzone in der Mecklenburgstraße währenddessen sich neben einigen anderen Passanten ein 6-jähriges Mädchen mit ihrer Familie in der Einkaufsstraße befand. Es kam zu einem Zusammenstoß der Minderjährigen, infolge dessen das Mädchen leicht verletzt wurde. Vor Ort wurde eine Erstversorgung des Kindes durch die RTW Besatzung durchgeführt. Das Befahren der Einkaufsstraße war zu dieser Uhrzeit nicht gestattet. Die Beamten des Polizeihauptrevieres werden weiterhin regelmäßig Verkehrskontrollen in der Innenstadt durchführen.
Ein weiterer Unfall wurde durch einen 18-jährigen Jugendlichen verursacht. Der 18-jährige Schweriner fuhr mit dem Leichtfahrzeug einer Bekannten am 20.8. gegen 23 Uhr die Lennestraße, kam von der Straße ab und überschlug sich mit dem Fahrzeug. Der Fahrzeugführer und der 16-jährige Beifahrer entfernten sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Mithilfe eines Fährtenhundes und weiteren Streifenbeamten konnten die beiden Insassen festgestellt werden. Bei Antreffen der Personen stellte sich heraus, dass der Beifahrer leicht verletzt und der Fahrer alkoholisiert war. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 0,49 Promille. Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubten Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen die Fahrzeughalterin wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.