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Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters

Briefwahl im Perzina-Haus bis zum 2. Juni möglich

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Schwerin – Am Montagmorgen eröffnete der stellvertretende Gemeindewahlleiter Steffen Liebknecht um 8.30 Uhr das Briefwahllokal für die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters am 4. Juni im Erdgeschoss des Digitalen Innovationszentrums im Perzina-Haus in der Wismarsche Straße 144. „Ganz einfach ist die Briefwahl, wenn die Unterlagen direkt hier vor Ort beantragt werden“, erklärt Steffen Liebknecht. „Danach können die Wählerinnen und Wähler sofort an der Briefwahl teilnehmen und ihre Stimme abgeben.“

Bitte den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Das Briefwahllokal öffnet am Montag, den 8. Mai, 8.30 Uhr und schließt am Freitag, den 2. Juni, um 13 Uhr. Gewählt werden kann dort von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 13 Uhr. Am 19. und 25. Mai, sowie am Tag vor der Wahl ist das Briefwahllokal geschlossen.

An der Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters in Schwerin können knapp 79.000 wahlberechtigte Schwerinerinnen und Schweriner teilnehmen. Wahlberechtigte müssen das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens seit 37 Tagen eine Wohnung in der Landeshauptstadt Schwerin haben bzw. sich hier für gewöhnlich aufhalten. Zur Wahl stehen sechs Kandidatinnen und Kandidaten.

Briefwahl auch bei Stichwahl möglich
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, hat der Briefwahlraum im Perzina-Haus vom 12. bis 16. Juni zu den oben genannten Zeiten geöffnet. Allen Wählerinnen und Wählern, die bereits zur Hauptwahl am 4. Juni an der Briefwahl teilgenommen haben, wird automatisch ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt, sofern sie auch für die Stichwahl wahlberechtigt sind. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht erforderlich. Die Wahlbehörde bittet alle Wählerinnen und Wähler, die bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen eine auswärtige Empfängeranschrift angegeben haben um Rückmeldung, wenn sie sich nicht mehr am auswärtigen Ort aufhalten.

Wahlbenachrichtigungen werden bis 13. Mai zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens zum 13. Mai zugestellt sein. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich, jedoch nicht telefonisch, bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Unterlagen zur Briefwahl können ab sofort auch online bestellt werden – entweder unter wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone/Tablet per QR-Code, welcher sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Zentrale Wahl-Hotline unter 545-1744
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Da sieben der insgesamt 59 Wahlräume nicht barrierefrei zu erreichen sind, können betroffene Personen einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem anderen Wahllokal wählen. Sie dürfen sich bei der Wahlhandlung von einer Hilfsperson assistieren lassen. Auch die Wahlvorstände vor Ort sind behilflich. Fragen dazu beantwortet die Wahlbehörde ab sofort unter 0385 545-1744.

Sechs Kandidatinnen und Kandidaten zur OB-Wahl zugelassen
Gewählt wird am 4. Juni die künftige Oberbürgermeisterin bzw. der künftige Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin für eine Amtszeit von sieben Jahren. Die Kommunalverfassung sieht dafür eine Direktwahl vor. Die Amtszeit wurde von der Stadtvertretung festgelegt. Sechs Kandidatinnen und Kandidaten sind zur Wahl zugelassen. Es treten an: Dr. Rico Badenschier (SPD), Thomas Tweer (CDU, FDP, UB), Dr. Daniel Trepsdorf (DIE LINKE), Leif-Erik Holm (AfD), Regina Dorfmann (GRÜNE) und Martin Steinitz (ASK).

Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel richtet sich nach den Ergebnissen der Parteien bei der letzten Kommunalwahl bzw. bei den sonstigen Parteien und Wählergruppen nach Alphabet. Erreicht keiner der Bewerberinnen und der Bewerber am 4. Juni die absolute Mehrheit, kommt es am 18. Juni zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit.

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