Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem (heutigen) Montag die Corona-Ampelstufe Rot. Am Samstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen laut der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales den dritten Tag in Folge landesweit über dem Schwellenwert von 9.
Ab dem 21. Februar sind deshalb in Mecklenburg-Vorpommern u.a. folgende Bereiche geschlossen bzw. untersagt:
- Freizeitparks
- Indoor-Spielplätze und Indoor-Freizeitaktivitäten
- Zirkusse
- Volksfeste und Spezialmärkte (ohne überwiegenden Verkauf von Lebensmitteln)
- Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Beherbergungsgäste)
- tourismusaffine Dienstleistungen im Innenbereich (außer Reisebus-Tourismus und Fahrgastschifffahrt)
Geöffnet bleiben können u.a. Theater, Kinos, Museen, Musikschulen, Innenbereiche von Zoos (Außenbereiche ohne Einschränkungen) und soziokulturelle Zentren unter Berücksichtigung der 2G-Plus-Regelung. Auch der Wettkampf- und Spielbetrieb im Vereinssport ist in Stufe Rot möglich.
Die landesweite Corona-Ampelstufe Rot gilt auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine niedrigere Warnstufe aufweisen.
Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln gibt es unter folgendem Link: Übersicht Corona-Regeln in MV