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Was tun bei Fundtieren?

Landeshauptstadt informiert zum richtigen Verfahren

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Schwerin – Ein Tier ist zugelaufen, sitzt plötzlich im Garten oder läuft herrenlos durch die Straße. Keine alltägliche Situation, die erstmal viele Fragen aufwirft:

Soll ich das Tier einfangen? Wo kann ich das Tier abgeben? An wen muss ich mich wenden? Werden mir Kosten für die Versorgung erstattet?

Auf dem Stadtportal der Landeshauptstadt Schwerin finden Sie antworten auf Ihre Fragen, Ansprechpartner und alle relevanten Informationen zum Umgang mit aufgefundenen Tieren.

Worum handelt es sich bei einem Fundtier? Ordnungsdezernent Silvio Horn erklärt: „Fundtiere sind entlaufene Haustiere, also Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden. Dazu gehören Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Tiere. Ein Fundtier ist in der Regel erkennbar an einem gepflegten Zustand oder an Merkmalen wie Halsband, Tätowierung oder Chip. Wildtiere wie Rehe, Enten, Schwäne oder Waschbären sind keine Fundtiere.“

Rechtlich gesehen sind aufgefundene Haus- und Nutztiere als Fundsache zu behandeln. Das Eigentum ist zu klären. Fundtiere dürfen also nicht einfach behalten werden, können aber zunächst beim Finder verbleiben. In dem Fall muss eine Fundtieranzeige bei der Stadt abgeben werden. Kosten für Futter oder Tierarzt werden jedoch nicht erstattet.

Die Kommune ist für die Verwahrung von Fundtieren zuständig. Die Landeshauptstadt hat dafür einen Vertrag mit dem „Tierheim- und Tierschutzfreunde Schwerin e.V.“ geschlossen, der mit finanzieller Unterstützung der Stadt das Tierheim Warnitz betreibt. Dort können Fundtiere auch direkt abgegeben werden.

„Mit der Abgabe im Tierheim wird das Fundtier als solches registriert. Eine gesonderte Fundtieranzeige bei der Ordnungsbehörde ist dann nicht nötig. Über verletzte oder kranke Fundtiere muss das Tierheim informiert werden, da nur von dort über die weitere ärztliche Behandlung und die Kosten entschieden werden kann“, so die zuständige Leiterin des Fachdienstes Ordnung, Andrea Behring, „Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit gefährden, sollte sofort die Polizei über Notruf 110 informiert werden.“ Alle Informationen zum richtigen Umgang mit Fundtieren und Wildtieren sowie Adressen, Telefonnummern und Formulare finden Sie unter www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/ordnung-sicherheit-verkehr/ordnung-sicherheit/ordnungsbehoerdliche-aufgaben/Fundtiere

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