Schwerin – Die Landeshauptstadt hat ihr Kontaktpersonenmanagement an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst und dazu am 10. Januar 2022 eine aktualisierte Allgemeinverfügung zum Kontaktpersonenmanagement unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die darüber informiert wurden, dass sie in engem Kontakt mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person standen. Sie regelt, wie sich diese engen Kontaktpersonen verhalten müssen. Für Infizierte gilt dagegen die Corona-Landesverordnung (§1a, Abs. 8). Sie erhalten zur Anordnung der häuslichen Isolation weiterhin einen individuellen Bescheid des Gesundheitsamtes.
- Für enge Kontaktpersonen gilt eine 10-tägige Quarantäne. Die Quarantäne endet ohne Test.
- Geboosterte müssen nicht in Quarantäne gehen.
- Frisch doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und frisch Genesene müssen ebenfalls nicht in Quarantäne. Frisch ist eine Impfung oder Genesung immer dann, wenn sie nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Eine Verkürzung der Quarantäne auf 7 Tage ist durch einen PCR oder Schnelltest möglich.
- Ausgenommen sind Infektionsgeschehen an Schulen und Kitas, diese werden jeweils im Einzelfall beschieden.
44 Neuinfektionen am Montag gemeldet
Dem Schweriner Gesundheitsamt wurden am Montag 44 und am Wochenende 53 Neuinfektionen gemeldet, darunter Einzelinfektionen an zahlreichen Schulen und in der Kita „Lankower Spielhaus“. Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 422 aktive Infektionen (insgesamt 5494). Die Infektionsinzidenz steigt auf 343,1. Es gelten 4947 Schwerinerinnen und Schweriner als genesen. 7 Personen müssen derzeit im Krankenhaus behandelt werden. Für die Gruppe „Regenbogen“ im „Lankower Spielhaus“ hat das Gesundheitsamt Quarantänemaßnahmen angeordnet und dazu einen Allgemeinverfügung unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Obwohl sich die Landeshauptstadt weiterhin auf der Warnstufe Orange der Corona-Ampel befindet, gelten seit Montag landesweit die Regeln der Schutzstufe Rot auch in Schwerin. Die Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch ist für das Bevölkerungsschwimmen seit Montag geschlossen. Das Schulschwimmen und vereinsbasierter Schwimmsport finden nach den geltenden Coronaregeln in der Schwimmhalle statt. Das Kulturforum Schleswig-Holstein-Haus und der „Speicher“ bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen, die Stadtbibliothek ist geöffnet.
Weitere terminoffene Impfaktionen
Weitere terminoffene Impfaktionen sind bis Ende Januar jeweils freitags (14.01.22, 21.01.22 und 28.01.22) von 12.00 bis 19.00 Uhr in der Sport- und Kongresshalle und im Impfstützpunkt Schlossparkcenter geplant.
Der Impfstützpunkt im Schlossparkcenter bietet zusätzlich bis Ende Januar jeweils sonnabends (15.01.22, 22.01.22 und 29.01.22) von 12.00 bis 19.00 Uhr Impfungen ohne Terminanmeldung an.
Außerhalb der offenen Impftermine ist eine Terminbuchung über die landesweite Terminhotline unter 0385 20271115 erforderlich. Auffrischimpfungen sind während der terminoffenen Aktionen jetzt entsprechend der StiKo-Empfehlung bereits nach drei Monaten möglich. Angeboten werden Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen mit den Impfstoffen von Moderna und BioNTech/Pfizer.
Immer mittwochs werden separate Termine für 5- bis 11-Jährige angeboten: Das Schweriner Impfzentrum bietet diese individuellen Impfangebote entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo) an. Die Terminbuchung erfolgt über die Terminhotline des Landes unter 0385 20271115. Die Termine werden mit Kinderärzten besetzt. Die Impfungen finden jeweils mittwochs (am 12.01.22, 19.01.22 und am 26.01.22) von 10 -18 Uhr im Impfstützpunkt Schlossparkcenter statt. Ältere Geschwisterkinder und Eltern können terminfrei mitgeimpft werden.