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Zweiter Bauabschnitt der Fahrbahn- und Gehweginstandsetzung in der Ludwigsluster Chaussee

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Schwerin –  Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin führt seit 5. Juni Instandsetzungsarbeiten am Fahrbahnbelag in der Ludwigsluster Chaussee stadteinwärts durch. Bis zum 26. Juli werden die Arbeiten im jetzigem 1. Bauabschnitt abgeschlossen. Anschließend beginnt ab dem 29. Juli der 2. Bauabschnitt. Dieser umfasst die Richtungsfahrbahn stadtauswärts von der Kreuzung Hagenower Straße „Am Püsserkrug“ bis Kreuzung „Brink“. Der Abschnitt wird für die Bauarbeiten voll gesperrt. Der Verkehr wird stadtauswärts über die Crivitzer Chaussee/Grünes Tal umgeleitet.

Der Busverkehr des Schweriner Nahverkehrs nutzt dann die Richtungsfahrbahn stadteinwärts und  die Hagenower Straße. Die Haltestellen Ludwigsluster Chaussee, M*Halle, Gartenstadt und Blumenbrink – Richtungsfahrbahn stadtauswärts – werden in dieser Bauphase nicht angefahren. Der 2. Bauabschnitt endet voraussichtlich am 30. August. Weiterhin wird in dieser Bauphase der westlich verlaufende fahrbahnbegleitende Geh- und Radweg ab der Kreuzung Hagenower Straße bis Höhe an der Abfahrt An der Crivitzer Chaussee in Asphaltbauweise auf einer Länge von ungefähr 250 m erneuert. Hierfür ist eine Vollsperrung erforderlich, eine Umleitung über die Hagenower Straße und die Straße Am Kreuzweg wird ausgeschildert. Für die Anwohnenden im gesperrten Bereich wird es in währenddessen zeitweilige Einschränkungen bei der Anfahrbarkeit ihrer Grundstücke geben. Die Durchfahrt für Rettungsdienste wird gewährleistet.

Die Anliegenden haben detaillierte Informationen über das Vorhaben mit einem konkreten Ansprechpartner bekommen. Der SDS bittet um Berücksichtigung der Bauarbeiten in der persönlichen Terminplanung und erhöhte Aufmerksamkeit in den betroffenen Bereichen. Der Eigenbetrieb bedankt sich für das Verständnis. 

Die Baumaßnahme ist bis Mai 2025 geplant. Im September 2024 wird es eine Unterbrechung der Baumaßnahme geben, denn rund um den Tag der Deutschen Einheit soll die Straße uneingeschränkt befahrbar sein.

QuelleMaxpress
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