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Bundesweit freie Kennzeichenwahl – das hat sich geändert

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Eigentlich war es eine nette Idee der Bundesregierung, die seit dem 01. Januar 2015 flächendeckend in ganz Deutschland umgesetzt wird: Von nun an ist es möglich, das alte Kennzeichen in jeden Winkel des Landes mitzunehmen, unabhängig vom neuen Wohnort. Das sollte vor allem den Bürokratieabbau in Deutschland begünstigen.

Dabei war die Regel nicht gänzlich neu: In Ländern wie Schleswig-Holstein oder Hessen ist es bereits seit längerer Zeit möglich, das Kennzeichen bei Umzug innerhalb der Landesgrenzen beizubehalten. Für Verwaltung und Kraftfahrzeughalter hat die neue Regelung ganz unterschiedliche Auswirkungen – bietet aber nur bedingt spürbare Vorteile.

Gesetzesentwurf liegt schon länger vor

Die Verkehrsministerkonferenz aus dem April 2012 hatte sich bereits darauf geeinigt: Bei Wohnort- oder Halterwechsel soll die Umkennzeichnungspflicht für Fahrzeuge aufgehoben werden – auch wenn sich außerhalb der Landesgrenzen bewegt wird.

Beschlossen wurde diese Verordnung von der schwarz-gelben Bundesregierung bereits 2013. Gültigkeit besitzt sie allerdings erst seit Januar 2015. Der primäre Grund für den neuen Beschluss liegt in einer angedachten Entlastung der Verwaltungsbehörden und Bürger. Klar, wer sich nicht mehr um ein neues Kennzeichen für sein Fahrzeug bemühen muss, der spart nicht nur Geld und jede Menge Zeit, sondern verringert auch den Arbeitsaufwand der Mitarbeiter in den Zulassungsbehörden. Abmeldungen lassen sich von nun an übrigens auch ohne Gang zur Behörde erledigen. Die Bunderegierung erklärte, dass Fahrzeuge auch über das Internet abgemeldet werden können.

Verordnung im Sinne der Bürger

Und in der Tat stößt die neue Flexibilität bei deutschen Einwohnern auf positive Resonanz. So lässt das Land Schleswig-Holstein vermelden, dass rund 90 Prozent aller Zugezogenen sich dafür entscheiden, ihr altes Kennzeichen beizubehalten, selbst wenn sie von weiter entfernten Orten herziehen.

Dies hat bei Fahrzeughaltern allerdings nicht nur praktische oder monetäre Gründe, sondern auch emotionale. Die meisten Menschen möchten sich durch Beibehaltung ihres alten Kennzeichens ein Stück Individualität sichern und zugleich ihre Heimatverbundenheit zum Ausdruck bringen. Denn wer nach 30 Jahren aus Berlin nach Lübeck zieht, der bleibt erst einmal gefühlter Berliner.

Bedeutung der neuen Kennzeichen-Verordnung für Bürger

Individuelle Nummernschilder: Dank der neuen Regelung haben deutsche Autofahrer mehr Möglichkeiten, ihr Wunschkennzeichen zu realisieren. Im Schnitt fährt jeder zweite Fahrzeughalter bereits mit einem individuellen Nummernschild. Jeder Autofahrer, der seit Jahren dasselbe Kennzeichen kutschiert, darf auch weiterhin mit seiner nostalgischen Autonummer herumfahren.

Aber: Im Umkehrschluss bedeutet die Neuregelung nicht, dass es nicht mehr möglich ist, ein neues Kennzeichen zu beantragen. Es besteht keinerlei Pflicht, das alte Kennzeichen beizubehalten. Autofahrer haben selbst die Wahl, ob sie sich ein Nummernschild mit dem Kürzel des neuen Wohnortes zulegen möchten.

Weiterhin hat das Kennzeichen des Fahrzeugs keinerlei Auswirkungen auf die Kfz-Steuer, die sich noch immer nach dem Wohnort des Fahrzeughalters richtet. Wer denkt, durch geschickte Kennzeichenwahl seine Versicherungsbeiträge senken zu können, muss leider enttäuscht werden. Zur Steuer- oder Versicherungsentlastung sind je nach Fahrzeugart andere Fahrzeugkennzeichen geeignet.

"Finanzielle Einsparung: Erst einmal lässt sich durch die neue Verordnung Geld einsparen. Mit durchschnittlich 35 Euro lässt sich die Prägung neuer Kfz-Kennzeichen einiges kosten. Diese Kosten entfallen nun.

Sowieso war das Geschäft mit den Kfz-kennzeichen ein eher dubioses. Denn im Gegensatz zum allgemeinen Denken ist die Prägung von Kfz-Kennzeichen nicht Sache des Landes, sondern wird durch private Unternehmen umgesetzt. Da sich Prägungsfirmen zumeist im Gebäude der Zulassungsstellen einmieten, wird dem Kunden suggeriert, es handle sich um ein Angebot des Landes. Die Folge: Zum Teil wurden Kfz-Kennzeichen für über 70 Euro verkauft, obgleich die Rohlinge im Einkauf gerade einmal wenige Euro kosten.

Aber: Zulassungsstellen melden anstatt weniger Arbeit erhöhten Beratungsaufwand. Da die meisten Bürger nicht richtig über die neue Verordnung informiert sind, fragen sie lieber bei der Behörde nach. Die wenigsten wissen, dass die Aufhebung der Umkennzeichnungspflicht nicht bedeutet, dass Fahrzeuge nicht mehr umgemeldet werden müssen. Ämter sind verpflichtet, Versäumnisse anzumahnen, Bußgelder auszusprechen und im extremsten Fall das Fahrzeug stillzulegen. Da die Gebühren für die Fahrzeugummeldung bundesweit nicht einheitlich geregelt sind, fallen je nach Wohnort sogar unterschiedlich hohe Kosten an.

Auch Änderungen für Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen werden umgesetzt

Ganz nebenbei hat die Bundesregierung auch Änderungen in den Regelungen zur Vergabe von Kurzzeitkennzeichen vorgenommen, die seit April dieses Jahres gültig sind.

Den meisten Autofahrern stoßen die neuen Regelungen jedoch sauer auf. Allgemein soll durch die Änderungen der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen verhindert werden, die früher einfach weiterverkauft wurden. Hierdurch hätten sich nicht verkehrssichere Fahrzeuge im Verkehr befunden, so urteilt das Bundesverkehrsministerium.

Dass von nun an nur noch Fahrzeuge mit gültigem TÜV das für fünf Tage gültige Kennzeichen erhalten, ist diesem Umstand zu Schulden – mit erheblichen Folgen: Wer früher mit einem Gebrauchtwagen eine Probefahrt machen wollte, stieg einfach in das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen und fuhr los. Dies ist nun nicht mehr möglich, besitzt das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung. Auch Fans von Youngtimern und Oldtimern müssen für die Überfahrt ihres Neuerwerbs in die Heimatstätte nun teure Transportunternehmen bezahlen und können das Fahrzeug nicht mehr eigenständig überführen.

Einen Vorteil hat die neue Regelung aber dennoch: Wer vor der neuen Verordnung ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wollte, musste eigens dafür zurück zur Behörde in seinem Heimatort. Von jetzt an können Kurzzeitkennzeichen auch bei Zulassungsstellen beantragt werden, die sich beim Standort des neuen Fahrzeugs finden lassen.

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