- Anzeige -

Ab nächste Woche Wahlbenachrichtigungen unterwegs

- Anzeige -

Schwerin – In der kommenden Woche beginnt die Landeshauptstadt damit, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Schwerin zu versenden. An der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin können knapp 79.600 Schwerinerinnen und Schweriner teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in der Landeshauptstadt Schwerin wohnen. Für die Landtagswahl wurden 77.184 Wahlberechtigte gezählt. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 37 Tagen seinen (Haupt-)Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat bzw. sich hier aufhält.

Wahlbenachrichtigungen bis 13. August zugestellt

Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens zum 13. August zugestellt sein. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich – jedoch nicht telefonisch – bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Unterlagen zur Briefwahl können auch online bestellt werden – entweder unter www.schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone und QR-Code, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Bürgertelefon zur Wahl unter 0385 545-1744 geschaltet

Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Da 10 der insgesamt 59 Wahlräume nicht barrierefrei zu erreichen sind, können Betroffene einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem anderen Wahllokal wählen. Für Blinde und Sehbehinderte stehen Wahlschablonen nur für die Landtagswahl zur Verfügung. Sie dürfen sich bei der Wahlhandlung von einem Helfer assistieren lassen. Auch die Wahlvorstände vor Ort sind behilflich. Fragen dazu beantwortet die Wahlbehörde ab sofort am Bürgertelefon unter 0385 545-1744.

Briefwahl am einfachsten direkt im Stadthaus

Am einfachsten ist die Briefwahl, wenn man die Unterlagen persönlich im Briefwahlraum des Schweriner Stadthauses (Erdgeschoss Raum E.089), Am Packhof 2-6 beantragt und ggf. gleich dort an der Briefwahl teilnimmt. Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Der Briefwahlraum im Stadthaus öffnet am Montag, den 15. August 2016, 8:00 Uhr und schließt am Freitag, den 2. September 2016, um 13:00 Uhr. Gewählt werden kann dort zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadthauses (Montag 8.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr) und zusätzlich Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr. Am Samstag, dem 20. August 2016, hat der Briefwahlraum von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet, am Tag vor der Wahl (3. September 2016) ist der Briefwahlraum geschlossen.

Neun Kandidatinnen und Kandidaten zur OB-Wahl zugelassen

Gewählt werden am 4. September 2016 der künftige Oberbürgermeister bzw. die künftige Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt. Die Kommunalverfassung sieht dafür eine Direktwahl vor. Die Amtszeit wurde von der Stadtvertretung auf sieben Jahre festgelegt. Neun Kandidatinnen und Kandidaten sind zur Wahl zugelassen. Es treten an: Simone Borchardt (CDU), Amtsinhaberin Angelika Gramkow (DIE LINKE), Dr. Rico Badenschier (SPD), Martin Lorentz (GRÜNE), Frank Haacker (FDP), Anita Gröger [ASK], Martin Molter (Die PARTEI), Silvio Horn (Unabhängige Bürger) und Einzelbewerber Stefan Timm. Die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlschein richtet sich nach den Ergebnissen der Parteien bei der letzten Kommunalwahl bzw. bei den sonstigen Parteien und Wählergruppen nach Alphabet.

Erreicht keiner der Bewerber am 4. September die absolute Mehrheit, kommt es am 18. September zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit. Das Briefwahllokal zur Stichwahl ist vom 12. bis 16. September 2016 geöffnet. Die Wahlräume sind am Wahltag jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Erst- und Zweitstimme bei der Landtagswahl

Bei der Wahl zum 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommerns treten in den beiden Schweriner  Landtagswahlkreisen 8 und 9 insgesamt 17 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten an. Bei der Wahl zum Landtag haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Landtag.

Muster-Stimmzettel können auf www.schwerin.de angesehen werden. Um alle Aufgaben am Wahltag zu sichern, werden in Schwerin etwa 700 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen benötigt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit bei der Wahlbehörde für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bereiterklären. Derzeit werden noch etwa 30 Wahlhelfer benötigt.

- Anzeige -
- Advertisement -
Die mobile Version verlassen