Schwerin – Wenige Tage vor der Stichwahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin hat Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum die rund 80.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt aufgerufen, ihre Chance zur Stimmabgabe am 18. September zu nutzen, um die Wahl mit zu entscheiden.
Gemeindewahlleiter und erster Stellvertretender Oberbürgermeister Bernd Nottebaum: „Am Sonntag entscheidet sich, wer für die nächsten sieben Jahre Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister der Landeshauptstadt wird und die Stadt nach innen und außen vertritt. Von der Hortbetreuung bis zum Theater, vom Nahverkehr bis zum Weltkulturerbe – kommunalpolitische Entscheidungen wirken sich ganz konkret auf die Lebensbedingungen in unserer Stadt aus. Kommunale Selbstverwaltung ist eine wichtige Schule der Demokratie. Und sie lebt ganz wesentlich von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Natürlich auch von der Wahlbeteiligung“, so Bernd Nottebaum. „Deshalb: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und üben Sie auf diese Weise ganz persönlich Demokratie aus.“
Schwerinerinnen und Schweriner, die nicht wissen, ob sie wahlberechtigt sind oder welchen Wahlraum sie aufsuchen müssen, können sich telefonisch zu den Öffnungszeiten des Stadthauses an die Wahlbehörde wenden (Tel.: 0385 / 545-1744). Das gilt auch für Fälle, in denen Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind. Die Hotline ist auch am Wahltag, den 18. September 2016 den ganzen Tag besetzt.
Wahlscheine können bis Freitag, den 16. September 2016, 13:00 Uhr bei der Wahlbehörde schriftlich oder mündlich (jedoch nicht telefonisch) beantragt werden.
Auch die Türen des Stadthauses, Am Packhof 2-6, sind am Wahlsonntag ab 18 Uhr geöffnet. „Dort sollen ab zirka 18.30 Uhr die jeweils aktuellen Zwischenstände der Stichwahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin präsentiert werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Ergebnisse sind ebenfalls unter www.schwerin.de nachzulesen“, so der Gemeindewahlleiter.