Mecklenburg Vorpommern – Die Hospiz- und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern war heute Thema im Landtag. „Die zentrale Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung ist es, dem schwerstkranken Menschen ein Leben in höchstmöglicher Qualität, bester medizinischer und pflegerischer Versorgung und größtmöglicher Selbstbestimmung bis zum Tod zu ermöglichen. Diese Aufgabe nimmt angesichts der demografischen Veränderung in Mecklenburg- Vorpommern schon rein quantitativ zu“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag im Landtag.
Evaluierung nötig – Fachkräftemangel begegnen
Gesundheitsminister Glawe sagte, dass die Hospiz- und Palliativversorgung grundsätzlich in M-V als bedarfsgerecht eingeschätzt werden könne. Als Beispiel nannte er die 11 Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), die 2007 in das Sozialgesetzbuch V eingeführt wurden. 16 Krankenhäuser bieten im Land stationäre Palliativversorgung an, teilweise in eigenen Stationen. Auch hier hat in den letzten Jahren ein Ausbau stattgefunden. Darüber hinaus gibt es acht stationäre Hospize und 21 ambulante Hospizdienste.
„Allerdings müssen gerade in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern vorhandene Versorgungsstrukturen optimal genutzt werden und dem Fachkräftemangel begegnet werden. Um dies optimal zu gestalten und die Entwicklung für die Zukunft abzuschätzen, ist eine Evaluation durch ein wissenschaftliches Institut sinnvoll. Hiervon werden wertvolle Erkenntnisse für eine notwendige Ausrichtung erwartet, mit der die Zielstellung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hospizangeboten und der Palliativmedizin auf Dauer gesichert werden kann“, betonte Glawe.
Dabei ist zu beachten, dass die Versorgung mit Hospiz- und Palliativangeboten nicht isoliert von den Strukturen der Gesundheitsversorgung insgesamt gesehen werden kann. „Zu einer bedarfsgerechten Versorgung in diesem Bereich gehört die Integration palliativer und hospizlicher Leistungen in die allgemeine ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung sowie in die pflegerischen Versorgungsleistungen bzw. eine Vernetzung der entsprechenden Leistungen. Nur eine kontinuierliche und ineinandergreifende Behandlung und Betreuung kann bestmöglich zur Erleichterung der finalen Lebensphase beitragen“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Diesem Ansatz trägt auch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung Rechnung.
Netzwerkbildung mit Qualitätsansprüchen
Ebenso wichtig ist die Netzwerkbildung mit bestimmten Qualitätsansprüchen, die ebenfalls durch das Bundesgesetz befördert wird. An regionalen Netzwerken sollen neben den stationären Versorgungsformen wie Hospizen, Palliativstationen oder Pflegeheimen auch die ambulanten Versorgungsformen wie die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“, ambulante Hospizdienste, Pflegedienste oder Hausärzte beteiligt sein. „Ziel dieser Netzwerke muss es sein, langfristig die Hospizarbeit und Palliativversorgung für alle Menschen in einer Region sicherzustellen“, so Glawe. Die Evaluation sollte sich sowohl an den Anforderungen dieses Gesetzes als auch an den „Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie“ ausrichten.
Dank an ehrenamtliche Unterstützer
Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe danke darüber hinaus den ehrenamtlichen Unterstützern in der Hospiz- und Palliativarbeit. „Ohne den Einsatz der freiwilligen Helfer könnten die Bedingungen für ein würdevolles Sterben nicht geschaffen werden. Die meisten Ehrenamtlichen engagieren sich in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen, in dem sie für die Patientinnen und Patienten da sind, aber auch für deren Angehörige. Ihnen spenden sie ihre Zeit und gehen auf ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Darüber hinaus engagieren sich viele ehrenamtlich in Vorständen der Trägerorganisationen, in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Verwaltung, übernehmen Koordinierungsaufgaben, Schulungen, beraten und unterstützen“, betonte Glawe.
Der überwiegende Teil der Ehrenamtlichen unterstützt die Arbeit der 21 ambulanten Hospizdienste. Im Jahr 2015 waren in den ambulanten Hospizdiensten 581 Frauen und Männer ehrenamtlich tätig. Insgesamt wurden 731 Sterbebegleitungen in der Häuslichkeit und in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. „Die Landesregierung wird deshalb weiterhin alles dafür tun, Ehrenamtliche für diese Arbeit, insbesondere auch in den ländlichen Räumen unseres Landes, zu gewinnen. Zur Erreichung dieses Ziels wird sie die Ehrenamtsstiftung mit einbinden“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe abschließend.
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