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Schwerin investiert 100.000 € für BUGA 2025

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Schwerin – Es klingt unglaublich. Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat beschlossen, rund 100.000 € für die Küchengärten am Schlossgarten auszugeben. Sie hat beschlossen ein etwa 30.000 m² großes Grundstück vom Land Mecklenburg Vorpommern anzukaufen.

Die Stadt begründet den Ankauf einerseits mit folgenden Worten:
„Im Kernbereich des Weltkulturerbeantrages der Landeshauptstadt Schwerin befindet sich das Grundstück des ehemaligen Küchengartens des Schlossgartens am Franzosenweg 20.
Weiterhin soll diese Fläche in die geplante BUGA 2025/2029 einbezogen werden. „

Die Notwendigkeit eines Ankaufes wird mit folgenden Worten begründet:
„Hinsichtlich des Weltkulturerbeantrages und möglicher Nutzungen im Rahmen einer BUGA 2025/2029 ist das Eigentum an der Fläche erforderlich.“

Interessant dabei:
Die Stadt hat beschlossen im September 2017 die Schwerinerinnen und Schweriner über eine BUGA im Jahr 2025 abstimmen zu lassen. Doch ungeachtet der offenen Entscheidung durch die Bürger, will die Stadt jetzt schon über 100.000 € in die ungewisse #BUGA2025 investieren. Dabei hatten verschiedene Stadtpolitiker erst am vergangenen Montag auf der Sitzung der Stadtvertretung gesagt, dass es vor dem BUGA Entscheid im September 2017 keine! Investitionen in eine künftige #BUGA25 geben soll.

Aussage wider besseren Wissen? Droht Bebauung und Verkauf?
Böse Zungen stellen schon jetzt die Frage, was mit der angekauften Fläche im Falle einer BUGA2025/ bzw. Welterbe-Ablehnung passiert – da ein Großteil des historischen Areals von der Stadt als „Bebauungsgebiet“ ausgeschrieben ist.

Die Befürchtung, dass Bauland aus den historischen Küchengärten wird, wenn die neue BUGA scheitert (oder beendet ist) nährt sich auch aus folgender Aussage:
„Aufgrund der 1a-Lage am Schweriner See und der Beurteilung, dass es sich um Bauerwartungsland handelt, wurde dieser hohe Preis ermittelt.“

Es werfen sich noch folgende Fragen auf:
Weswegen war es 2009 möglich den Küchengarten (seinerzeit Landesfläche) als BUGA Gelände einzubinden – soll dies aber perspektivisch 2025 nicht mehr möglich sein? Worin begründet sich die genannte „Notwendigkeit“ im Vergleich zur BUGA 2009 wo die Nutzung als BUGA-Standort problemlos möglich war?

Die Aktion Stadt und Kulturschutz hat auf der letzten Stadtvertretersitzung über den Stadtvertreter Ralph Martini einen Dringlichkeits-Antrag eingebracht, der derartige Investitionen VOR DEM BESCHLOSSENEM BÜRGERENTSCHEID verhindern sollte. Der Dringlichkeitsantrag wurde EINSTIMMIG zugelassen, am Ende aber mit nur einer „dafür-Stimme“ abgelehnt. (Statt den Antrag zu behandeln wurde lieber auf OB Badenschier eingedroschen)

Hier hat die Stadt historischen Grund und Boden angekauft, ohne an die Konsequenzen zu denken.
Sollte es zukünftig zu einer Bebauung kommen, hat die Stadt selbst übrigens kaum Gewinn. Denn bei Verkauf (innerhalb von 99 Jahren) erhält das Land einen Großteil des Verkaufserlöses.

Die Aktion Stadt und Kulturschutz kritisiert diese Vorgehensweise sehr und fordert durch Stadtverwaltung Antworten und Stellungnahme!

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