Schwerin – Der Bundesrat möchte die notärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellen. In einer am 16. Dezember 2016 gefassten Entschließung fordert er von der Bundesregierung die gesetzliche Klarstellung, dass Honorarärztinnen und Honorarärzte sozialversicherungsfrei Notdienste in ländlichen Gebieten übernehmen können. Eine entsprechende Regelung Österreichs könnte dabei Vorbild sein.
Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht
Hintergrund für die Entschließung ist ein Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, welches die Notarzttätigkeit als sozialversicherungspflichtig eingestuft hat. Dies führt zur Verunsicherung unter Notärztinnen und Notärzten, die vor allem im ländlichen Raum zunehmend auf Honorarbasis tätig sind. Der Bundesrat warnt deshalb, dass es deutlich schwieriger werden könne, Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen. Fachverbände seien zudem der Ansicht, dass der Ersatz sogenannter "Freelancer" durch nichtselbständige Notärztinnen und Notärzte zu Akzeptanzproblemen führen könne, heißt es in der Entschließung.
Nach österreichischem Vorbild
Österreich habe die nebenberufliche Notarzttätigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht ausgenommen und ebenso wie die freiberufliche Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung unterstellt. Damit ist die nebenberufliche Notarzttätigkeit dort nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Der Bundesrat fordert, die Bundesregierung solle das Bundesrecht entsprechend zeitnah anpassen. Nur dann seien rechtlich abgesicherte honorarärztliche Modelle weiterhin möglich.
Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung vorgelegt. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates umsetzt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.