Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat heute Benachteiligungen von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht für verfassungswidrig erklärt.
Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner dürfen in Zukunft Kinder adoptieren, die ihre Partnerin beziehungsweise ihre Partner schon zuvor adoptiert hat. Damit steht homosexuellen Paaren zwar immer noch nicht das volle Adoptionsrecht wie in der Ehe offen, das Gericht machte aber erneut deutlich, dass rechtliche Benachteiligungen von Homosexuellen nicht vom Grundgesetz gedeckt sind.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:
„Wir begrüßen sehr, dass die Gleichstellung von Schwulen und Lesben mit diesem Urteil wieder ein Stück voran kommt. Es ist aber beschämend, dass die Gleichheit vor dem Gesetz scheibchenweise auf dem Umweg über das Bundesverfassungsgericht erkämpft werden muss. Diskriminierung zu beenden ist vor allem Aufgabe der Politik! Wir fordern die Unionsparteien auf, ihre ausgrenzende Blockadehaltung in dieser Frage endlich aufzugeben. Alle Parteien stehen in der Pflicht, sich aktiv für eine rechtliche Gleichbehandlung aller Menschen einzusetzen, wie sie das Grundgesetz vorsieht.“