Schwerin – Industrie- und Handelskammern (IHKs) streichen Azubi-Zwischenprüfung für Frühjahr 2020 ersatzlos – für ca. 90.000 betroffenen Prüflinge besteht keine Nachholpflicht
Die aktuell angesetzten Azubi-Zwischenprüfungen für das Frühjahr 2020 entfallen bundesweit ersatzlos. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt. Die knapp 90.000 betroffenen Prüflinge müssen diese Zwischenprüfung nicht nachholen. Für die vor wenigen Tagen ebenfalls abgesagten Abschlussprüfungen hingegen werden neue Termine bekannt geben, sobald sich die Risikoeinschätzung rund um das Coronavirus wieder verbessert hat.
Die Zwischenprüfung soll den Auszubildenden wie auch den Ausbildenden in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung in erster Linie eine Rückmeldung über den Leistungsstand geben. Anders als bei der Abschlussprüfung ergeben sich aus den Ergebnissen der Zwischenprüfung jedoch keine Folgen für das Bestehen des Berufsabschlusses. Sie fließt als Prüfungsleistung nicht in das Endergebnis der Abschlussnote ein.
Die IHK zu Schwerin bietet laufend aktuelle Meldungen zum Thema Corona und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft über ihre Internetseiten (www.ihkzuschwerin.de) an. Wegen der teilweise überlasteten Telefonnetze finden Interessierte hier ebenso ein Onlineformular, über das ebenso Informationen abgerufen werden kann. Darüber hinaus können über eine extra eingerichtete IHK-Corona-Hotline (0385 5103-103) oder über Mail (corona@schwerin.ihk.de) Informationen abgefordert werden.