Rampe (ots) – Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule Wismar, dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (LPBK M-V) und dem Landeskriminalamt M-V (LKA M-V)
Eine langjährig bewährte und erfolgreiche Zusammenarbeit erhielt heute einen neuen Status.
Am 31. Juli 2013 unterzeichneten der Rektor der Hochschule Wismar, Prof. Dr. rer. nat. Grünwald, der Geschäftsführer der hochschuleigenen WINGS-GmbH, Prof. Dr.-Ing. Ahn, der Direktor des LPBK M-V, Herr Herkenrath, und der Direktor des LKA M-V, Herr Mager, eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit ihrer Institutionen und gaben dieser damit für weitere künftige Projekte einen vertraglichen Rahmen.
Mit der Unterzeichnung ist die Absicht erklärt und bekräftigt worden, im Interesse der Stärkung der Wissenschaft und der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung/Polizei, basierend auf einem Wissens- und Technologietransfer, langfristig und kontinuierlich zusammenzuarbeiten. Gemeinsame Interessen und eine anwenderorientierte Forschung sollen dazu beitragen, die moderne Verwaltung bei der Bewältigung neuer Herausforderungen zu unterstützen. Damit wird zugleich dem wachsenden Anspruch von Politik und Gesellschaft an Effizienz und Qualität im Rahmen der zivilen Sicherheit Rechnung getragen.
Zielgruppe sind zum einen insbesondere Studierende der Hochschule Wismar. Zum anderen sind es Mitarbeiter des LPBK M-V und des LKA M-V, insbesondere auch Absolventen der Hochschule, die von der Landespolizei übernommen wurden und die im Zuge ihrer Qualifikation und Verwendung auf weiterführende wissenschaftliche Erkenntnisse und stetige Fortbildung angewiesen sind. Beispielhaft seien hier die IT-Spezialisten bzw. Cybercrime-Ermittler genannt, die seit dem vergangenen Jahr als Polizeivollzugsbeamte ihren Dienst im Landeskriminalamt versehen (wir berichteten, siehe PM LKA M-V vom 01.02.2012). Vier dieser fünf Spezialisten haben ihr Fachwissen zuvor in verschiedenen Fachrichtungen an der Hochschule Wismar erworben. Die Verbindung von Wissenschaft und polizeilicher Praxis trägt deutlich dazu bei, neuen Herausforderungen, u.a. eben jenen auf dem Gebiet der Cybercrime, gerecht zu werden.
Die Felder der bisherigen und künftigen Zusammenarbeit, in denen das jeweilige know-how zum gegenseitigen Vorteil genutzt werden kann, sind breit gefächert. Exemplarisch sind es Bereiche wie das Präventionsprojekt "Netzwerkstar", mit dem Kinder und Jugendliche hinsichtlich des Umgangs mit persönlichen Daten im Internet und sozialen Netzwerken sensibilisiert werden, die zielgruppengerechte Vermittlung von Informationen zur Kriminalitätsentwicklung, z.B. für Studierende der Hochschule, in Verbindung mit entsprechenden Präventionshinweisen oder auch die gegenseitige Unterstützung beispielsweise bei der Betreuung von Abschlussarbeiten, bei der praktischen Arbeit oder auch in Fragen von Weiterbildungsmöglichkeiten.
Mit der heute in Kraft getretenen Vereinbarung haben die Unterzeichner die Weichen auf eine langfristig vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit gestellt.