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Tierschützer fordern Verbot der Käfighaltung

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Hattersheim – Mastkaninchen sollen weiter in engen Käfigen ihr kurzes, trauriges Leben fristen. So jedenfalls will es die Bundesregierung in ihrem zweiten Entwurf zur Regelung der Haltungsbedingungen für Kaninchen in gewerblichen Haltungen. Der steht am kommenden Freitag, den 20. September 2013 auf der Tagesordnung der 914. Sitzung des Deutschen Bundesrats. Tierschützer sind empört: „Dieser Entwurf sieht weiterhin die Käfighaltung von Kaninchen vor“, kritisiert Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher der Tierschutzorganisation TASSO e.V. die geplante Regelung. „Dabei ist die Käfighaltung nachweislich alles andere als artgerecht. Das Ausleben natürlicher Verhaltensweisen, wie beispielsweise Hoppelsprünge, sind in diesem Haltungssystem nicht möglich.“ Wie Ruckelshaus erklärt stehen dem Entwurf zufolge den Tieren nur winzige Lebensräume zur Verfügung.

„300 Quadratzentimeter werden dabei jedem Mastkaninchen und 600 jedem Zuchtkaninchen zugebilligt, das ist weniger als die Fläche eines Din A 4-Blattes.“ Perforierte Böden seien nach wie vor erlaubt – mit Spalten und Löchern von mehr als einem Zentimeter Weite. „Pfotengeschwüre und Gelenkprobleme sind die Folge“, sagt Ruckelshaus.

Auch die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin lehnt diesen Entwurf in weiten Teilen ab. Er stehe einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Legehennenhaltung vom 06.07.1999 eindeutig entgegen und werde über kurz oder lang ein Normenkontrollverfahren nach sich ziehen.

„Ich hoffe, der Bundesrat entscheidet im Sinne des Tierschutzes und spricht sich gegen die Käfighaltung von Kaninchen aus“, sagt Ruckelshaus. „Insgesamt brauchen wir endlich einen Paradigmenwechsel in der Nutztierhaltung. Die Haltungssysteme müssen endlich an die Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt.“

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